Schulministerin Gebauer kündigt an NRW schafft Abweichungsprüfung im Abitur ab

Düsseldorf · Bisher galt: Wessen Klausurnote im Abitur mehr als drei Punkte von der Vornote abwich, der musste in eine mündliche Prüfung. Das soll sich nun ändern. Freiwillig soll die Abweichungsprüfung aber bleiben.

 Abiturklausuren in Düsseldorf (Archivbild).

Abiturklausuren in Düsseldorf (Archivbild).

Foto: dpa/Federico Gambarini

(dpa) Wer in schriftlichen Abiturprüfungen stark von den Vornoten abweicht, soll künftig auch in Nordrhein-Westfalen nicht mehr zu einer mündlichen Prüfung verpflichtet werden. Dies sehe eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe vor, kündigte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) an. Die Neuregelung gilt erstmals für Schüler, die im Schuljahr 2020/21 in die Qualifikationsphase eintreten.

NRW sei das einzige Bundesland, das noch eine sogenannte Abweichungsprüfung habe. Bislang ist sie hier Pflicht, wenn die schriftliche Abiturprüfung um vier oder mehr Punkte nach oben oder nach unten von der Durchschnittsnote aus der Qualifikationsphase abweicht.

„Während in anderen Bundesländern eine gute schriftliche Abiturleistung bestehen bleibt, müssen die Abiturientinnen und Abiturienten in NRW diese durch eine verpflichtende Nachprüfung bestätigen“, kritisierte die FDP-Politikerin. „Wir wollen, dass gute Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungen auch entsprechend honoriert werden.“ Die Angleichung verbessere die Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern.

Auf Antrag sollen Schüler aber weiter die Möglichkeit haben, ihre Noten durch mündliche Prüfungen zu verbessern oder noch fehlende Punkte für das Abitur zu ergattern. Mit dieser Entscheidung werde die Eigenverantwortung der Schüler gestärkt, unterstrich Gebauer.

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