Wegen neuer Besoldungsregel für Landesbeamte NRW-Polizeigewerkschaft zieht vor Gericht
Düsseldorf · Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine einstweilige Anordnung gegen die neue Besoldungsregelung für die nordrhein-westfälischen Landesbeamten beantragt.
Mit fünf von ihr unterstützten Musterprozessen — je einer entsprechend den einzelnen Besoldungsgruppen — soll Klarheit geschaffen werden, ob die pauschale Abkoppelung der Beamtengehälter von der tariflichen Entwicklung unrechtmäßig ist, wie die GdP behauptet.
Nach ihren Angaben sind 53 Prozent der Polizeibeamten betroffen. Die Gewerkschaft hofft, dass das Gericht ihrem Antrag folgt und sich somit die Dauer des Rechtsstreits über die Beamtenbesoldung erheblich verkürzt.
SPD und Grüne hatten beschlossen, dass Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 10 für dieses Jahr 2,65 Prozent mehr Gehalt bekommen und 2,95 Prozent für 2014. Für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 gibt es jeweils ein Prozent mehr; die anderen Beamten bekommen keine Erhöhung.