Alte Bestellung NRW-Polizei hält an Ausschreibung für 1,25 Millionen Stoffmasken fest

Düsseldorf · FFP2-Masken sind der neue Alltag. Dennoch will die NRW-Polizei noch einmal 1,25 Millionen Stoffmasken bestellen. Der Auftrag zieht sich hin - und könnte am Ende für das Land teuer werden.

 Stoffmasken im Einsatz bei der nordrhein-westfälischen Polizei (Archivfoto von September 2020).

Stoffmasken im Einsatz bei der nordrhein-westfälischen Polizei (Archivfoto von September 2020).

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Das zuständige Landesamt hält an der Ausschreibung über 1,25 Millionen Stoffmasken für die NRW-Polizei fest. Die Angebotsfrist wurde noch einmal bis Anfang April verlängert, geliefert werden darf nun auch in Etappen. Die Ausschreibung hatte auf der Kippe gestanden, da in Zeiten medizinischer Schutzmasken sogenannte Alltags- oder Community-Masken kaum noch gebraucht werden.

In der aktualisierten Ausschreibung heißt es dazu, dass sich die „Anzahl an Situationen, in der die Community-Masken durch die Polizei getragen werden sollen“ inzwischen „verringert“ hätten: „Die Dringlichkeit der Beschaffungsmaßnahme ist dadurch entfallen.“ Dadurch müssen nun nicht mehr auf einen Schlag 1,25 Millionen Masken geliefert werden. Interessenten können auch in fünf Etappen je 250 000 Stück bis Mitte August anbringen.

Wie viele Anbieter bisher ihren Hut in den Ring geworfen haben, wird wegen des laufenden Verfahrens vom Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) nicht gesagt. Van Laack ist nach eigenen Angaben wieder dabei. Das Textilunternehmen hatte die Masken bereits im vergangenen Jahr ans Land geliefert, die Ausschreibung war wegen Formfehlern aber wieder rückabgewickelt worden.

Van Laack-Chef Christian von Daniels hatte vergangene Woche im „Spiegel“ gesagt, die 1,25 Million dunklen Masken trügen alle das NRW-Logo: „Die kann ich ja nicht einfach an Edeka oder nach Amerika weiterverkaufen.“ Sollte sein Unternehmen in der neuen Ausschreibung nicht den Zuschlag bekommen, sei das „ein relevanter Schaden für uns, den wir dann auch geltend machen müssten“.

(peng/dpa)
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