Integrationsminister Stamp prescht vor NRW plant eigene Regeln für geduldete Ausländer

Köln · NRW will nach den Worten von Integrationsminister Joachim Stamp selbst Regeln schaffen, um gut integrierten, aber bislang nur geduldeten Ausländern einen Aufenthaltstitel zu ermöglichen. Derzeit leben mehr als 50.000 geduldete Ausländer in NRW.

 Frauen mit Kopftuch sitzen in einem Gerichtsraum. (Symbolbild)

Frauen mit Kopftuch sitzen in einem Gerichtsraum. (Symbolbild)

Foto: dpa/Jörg Carstensen

Die Bundesregierung habe sich in der Frage bisher zu wenig bewegt, sagte Stamp (FDP) dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Er bereite daher einen Erlass an die örtlichen Ausländerbehörden vor. Diese sollen bessere Möglichkeiten erhalten, gut integrierten Menschen einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen. Eigentlich ist der Bund für Änderungen im Aufenthaltsgesetz zuständig.

„Ob und wann wir eine solche verbindliche bundesrechtliche Lösung erreichen werden, ist offen“, sagte Stamp. „Menschen, die sehr gut integriert sind, weiter im Schwebezustand zu halten oder abzuschieben, ist menschlich nicht in Ordnung und volkswirtschaftlich falsch.“

 Joachim Stamp (FDP), der nordrhein-westfälische Integrationsminister

Joachim Stamp (FDP), der nordrhein-westfälische Integrationsminister

Foto: dpa/Christophe Gateau

In Nordrhein-Westfalen leben den Angaben zufolge 71.133 ausreisepflichtige Ausländer, davon 55.746 mit einer Duldung. Mehr als 10.000 Geduldete leben seit mehr als acht Jahren im bevölkerungsreichsten Bundesland. Gründe für eine sogenannte Kettenduldung von eigentlich Ausreisepflichtigen sind häufig fehlende Reisedokumente oder etwa Abschiebestopps in Kriegsgebiete sowie Erkrankungen.

Stamp schlug vor, Geduldeten nach drei Jahren einen Aufenthaltsstatus auf Probe zu geben. Dafür müssten sie am Arbeitsmarkt Fuß gefasst hat, Deutsch gelernt und straffrei geblieben sein. Nach zwei weiteren Jahren könnten sie einen unbefristeten Aufenthaltsstatus erhalten. Auch eine Einbürgerung solle dann möglich sein.

„Ein solcher Erlass ersetzt zwar keine generelle Bundesregelung, kann aber in vielen Fällen Rechtssicherheit und damit verlässlichere Perspektiven für die Betroffenen, aber auch die Kommunen schaffen“, betonte der NRW-Integrationsminister. In Kürze werde er seinen Erlass präsentieren.

(siev/epd)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort