Paritätsgesetz für NRW SPD und Grüne wollen Regeln für mehr Frauen im Landtag

Düsseldorf · Im Düsseldorfer Landtag sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. SPD und Grüne wollen das ändern und bis zum Jahresende ein Paritätsgesetz nach brandenburgischem Vorbild vorlegen. Sie haben dabei die Unterstützung einer früheren Richterin am Bundesverfassungsgericht.

 Fast überall auf der Welt sind Frauen in den Parlamenten unterrepräsentiert. Die Aufnahme zeigt eine Installation zum Thema „100 Jahre Frauenwahlrecht“, die derzeit in Wien zu sehen ist.

Fast überall auf der Welt sind Frauen in den Parlamenten unterrepräsentiert. Die Aufnahme zeigt eine Installation zum Thema „100 Jahre Frauenwahlrecht“, die derzeit in Wien zu sehen ist.

Foto: dpa/Hans Klaus Techt

SPD und Grüne in NRW wollen bis zum Jahresende einen Gesetzentwurf vorlegen, damit Frauen die gleichen Chancen haben, in den Landtag gewählt zu werden. Ziel sei ein Paritätsgesetz nach brandenburgischem Vorbild, sagten die frauenpolitischen Sprecherinnen von SPD und Grünen, Anja Butschkau und Josefine Paul. Bei Landtagswahlen sollen die Parteien ihre Landeslisten abwechselnd mit genauso vielen Frauen wie Männern besetzen. Unterstützt wird das Vorhaben von der früheren Richterin am Bundesverfassungsgericht, Christine Hohmann-Dennhardt.

In Brandenburg soll ein Paritätsgesetz im Juni 2020 in Kraft treten. Auch der Landtag in Thüringen beschäftigt sich mit dem Thema. In Frankreich existiert seit 2001 ein Paritätsgesetz, der Frauenanteil liegt in der Nationalversammlung bei knapp 40 Prozent und ist einer der höchsten in Europa. In Berlin gab es zuletzt parteiübergreifende Pläne, um den Frauenanteil im Bundestag zu erhöhen.

Auch in NRW können SPD und Grüne möglicherweise auf Unterstützung in den Reihen der Regierungsparteien hoffen. Bei der jüngsten Landestagung der CDU-Frauenunion gab es zwei Anträge, die sich mit Forderungen nach paritätischer Beteiligung befassten. Fraktionsübergreifende Gespräche seien geplant, sagte Paul.

„Frauen sind in der Politik auf allen Ebenen unterrepräsentiert“, so Butschkau. Zuletzt sei der Frauen-Anteil im Landtag auf 27,1 Prozent zurückgegangen. „Die permanente Unterrepräsentanz ist eine solche Benachteiligung von Frauen, dass wir glauben, dass ein solches Gesetz verfassungsrechtlich möglich ist“, sagte Paul. Art. 3 Grundgesetz fordere die Politik zum Handeln auf mit der Formulierung: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Sollte die Opposition in Brandenburg das Verfassungsgericht anrufen, liefe die Entscheidung der Richter wohl auf eine Güterabwägung hinaus zwischen Art. 3 und Art. 38, der freie und gleiche Wahlen garantiert. 

(kib)
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