Neue Corona-Schutzverordnung „Nicht-Geimpfte werden weitgehend vom öffentlichen Leben ausgeschlossen“

Düsseldorf · Die Corona-Maßnahmen werden in Nordrhein-Westfalen ab Mittwoch verschärft. Ungeimpfte Erwachsene sind ab dann weitgehend vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Eine Impfpflicht schließt NRW-Gesundheitsminister Laumann nicht mehr aus.

 NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann spricht bei einer Pressekonferenz am Dienstag zur aktuellen Corona-Lage.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann spricht bei einer Pressekonferenz am Dienstag zur aktuellen Corona-Lage.

Foto: dpa/David Young

In Nordrhein-Westfalen gelten ab Mittwoch strengere coronabedingte Einschränkungen. Das kündigte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag bei der Vorstellung der aktualisierten Corona-Schutzverordnung in Düsseldorf an.

Im Freizeitbereich gelten demnach ab Mittwoch flächendeckend Zugangsbeschränkungen für Erwachsene, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind (2G-Regel). In Bereichen mit besonders hohem Infektionsrisiko - etwa in Diskotheken, Clubs oder bei Karnevalsfeiern - müssen selbst Geimpfte und Genesene dann zusätzlichen einen aktuellen negativen Test vorlegen (2G plus). Ausnahmen gelten für Minderjährige und Menschen ohne Impfempfehlung beziehungsweise diejenigen, die nicht geimpft werden können.

Coronabedingte Zugangsbeschränkungen werden in Nordrhein-Westfalen von diesem Mittwoch an jedoch nicht nur für Zuschauer gelten, sondern auch für Amateursportler. Demnach gilt die sogenannte 2G-Regel flächendeckend im Kultur- und Freizeitbereich, unter anderem also auch für Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen, Weihnachtsmärkten und Volksfesten.

Nichtgeimpfte seien dann mit Ausnahme ihres Arbeitslebens weitestgehend von gesellschaftlichen Veranstaltungen ausgeschlossen, sagte Laumann. Es sei nicht verantwortbar, sich nicht impfen zu lassen, wenn es der gesundheitliche Zustand zulasse, betonte der Minister. In NRW gebe es noch etwa eine Million Arbeitnehmer, die nicht geimpft seien. Sie müssten ab Mittwoch täglich mit einem frischen negativen Test zum Arbeitsplatz kommen.

Für den Friseur-Besuch gilt in NRW ab diesem Mittwoch die 3G-Regel. Das heißt, in den Friseursalon dürfen nur geimpfte oder genesene Kunden sowie Kunden mit einem aktuellen negativen Corona-Testnachweis. Die 3G-Regel gilt auch für Beerdigungen, standesamtliche Trauungen, nicht-touristische Übernachtungen und medizinische Fußpflege.

In Nordrhein-Westfalen bleibt es nach Worten von Laumann trotz steigender Corona-Zahlen vorerst beim Präsenzbetrieb in den Schulen. In der jetzigen Situation seien besondere Maßnahmen nicht notwendig, sagte Laumann am Dienstag in Düsseldorf. Wie sich die Lage der Corona-Neuinfektionen bis Weihnachten entwickele, sei noch unklar.

An den Brandenburger Schulen gilt wegen der Corona-Infektionslage bald keine Anwesenheitspflicht für die Schüler mehr. Laumann verwies auf Unterschiede zu Brandenburg und die hohe Impfquote im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW. Diese könnte auch einer der Gründe dafür sein, dass die Corona-Inzidenzen in NRW niedriger seien als in süd- oder ostdeutschen Bundesländern. Daher sei es gut, dass die Länder über ihre Maßnahmen entscheiden könnten. Es bleibe auch dabei, dass es keine Maskenpflicht im Unterricht gebe.

Auch die Auffrischungsimpfungen waren ein Thema. Jede Woche müssen nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Nordrhein-Westfalen rund 600.000 Corona-Auffrischungsimpfungen verabreicht werden. Laumann zeigte sich am Dienstag offen dafür, dass auch Apotheker sowie Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen die Möglichkeit bekommen sollten, sich an der Impfkampagne zu beteiligen. Dazu gehörten auch Zahnärzte, sagte er. Anders als im Frühjahr gebe es jetzt genügend Impfstoff.

Bisher haben nach Angaben des Ministeriums in NRW fast 1,4 Millionen Menschen eine Booster-Impfung bekommen. Bis Ende März stehen rechnerisch noch weitere knapp elf Millionen Auffrischimpfungen an. Am vergangenen Wochenende wurden mehr als 126 000 Impfungen gemeldet.

Laumann schließt außerdem nach seiner lange Zeit ablehnenden Haltung zu einer allgemeinen Corona-Impfpflicht einen solchen weitreichenden Schritt inzwischen nicht mehr aus. „Es ist ja immer so, dass eine Debatte auch weitergeht“, sagte Laumann am Dienstag in Düsseldorf. Er nehme auch eine Stimmung bei Geimpften wahr, die sagten, es könne doch nicht sein, dass man wegen eines bestimmten Prozentsatzes von Menschen einfach aus der Sache nicht herauskomme.

Die Diskussion sei erheblich breiter als noch vor Wochen auch mit Blick auf das kommende Jahr. Sie müsse auch geführt werden, das habe Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) bereits richtig beschrieben. So müsse die Frage der Ethik eine Rolle spielen in der Bewertung. Auch die rechtlichen Fragen, welche Möglichkeiten es gibt, einen solchen Schritt gerichtsfest zu machen, müssten geklärt werden. „Ich glaube, diese Diskussion sollten wir uns mal - nicht eine Ewigkeit - aber ein bisschen gönnen“, betonte er. Das sei wegen einer möglichst hohen Akzeptanz wichtig. Vielleicht sei es auch so, dass Ungeimpfte wegen der 2G-Regeln im Freizeitbereichen ihren Standpunkt revidierten.

Laumann verwies auch darauf, dass die Bundesländer den Bund bei der Ministerpräsidentenkonferenz vergangene Woche gebeten hatten, in bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Impfpflicht für alle Mitarbeiter zu prüfen, die Kontakt zu besonders gefährdeten Menschen haben. Das könne nur der Bundestag beschließen.

Angesichts der dramatisch zugespitzten Lage hatten Bund und Länder vergangene Woche beschlossen, dass Ungeimpfte überall da keinen Zutritt zu Freizeitveranstaltungen, Gastronomie, Hotels sowie auch körpernahen Dienstleistungen mehr bekommen sollen, wo ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird. NRW werde weitere Schutzmaßnahmen treffen sobald diese sogenannte Hospitalisierungsrate über sechs liege, erklärte Laumann. Auch hier verschärfe sich die Problematik in den Krankenhäusern.

Die Hospitalisierungsrate in NRW lag am Dienstag bei 4,22. Sie beschreibt die Anzahl der coronabedingten Krankenhauseinweisungen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Die Zahl der Corona-Neuinfektionen stieg weiter deutlich an. Die Sieben-Tage-Inzidenz kletterte nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Dienstag auf 249,0 pro 100 000 Einwohner. Damit lag sie aber weiterhin unter dem bundesweiten Wert Schnitt von fast 400.

In NRW starben binnen 24 Stunden den RKI-Angaben zufolge 52 Menschen in Zusammenhang mit Covid-19. Das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vortag, als vier Todesfälle gemeldet wurden.

Die Zahl der Covid-Patienten in NRW-Krankenhäusern stieg bis Dienstag um fast 200 auf 2415. Knapp 10,5 Prozent der Intensivbetten in NRW waren nach Angaben der Landesregierung mit Covid-19-Patienten belegt. 317 der 546 Patienten, die mit Covid-19-Erkrankungen auf Intensivstationen lagen, mussten beatmet werden. 377 Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit waren noch frei.

(bora/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort