Mobilitätswende Landkreise beanspruchen die Hälfte aller Radschnellwege

Exklusiv | Düsseldorf · Radschnellwege sind vor allem prestigeträchtige urbane Projekte, der Berufsverkehr soll umweltfreundlich werden. Nun sagen die Landkreise in NRW: In den Städten ist das Potenzial bald ausgeschöpft – die Schnellwege müssen aufs Land.

Ein Radfahrer unterwegs auf einem Radschnellweg.

Ein Radfahrer unterwegs auf einem Radschnellweg.

Foto: dpa/Marijan Murat

Das Land Nordrhein-Westfalen will mehr Radschnellwege bauen: Sieben Projekte sind beschlossen, weitere sollen folgen – so die Zielsetzung der Landesregierung. Komfortable Strecken, die Menschen zum Umstieg aus dem Auto auf den Fahrradsattel bewegen. Nun fordern die Landkreise ihren Teil vom Kuchen. Mindestens die Hälfte der Radschnellverbindungen sollen im kreisangehörigen Raum gebaut werden „oder zumindest einen ganz wesentlichen Bezug zum kreisangehörigen Raum aufweisen“. Das schreibt der Landkreistag NRW in einem Positionspapier, das unserer Redaktion vorliegt.

Die Gestaltungsspielräume für das Gelingen der Verkehrswende seien auf dem Land größer als in den Großstädten, „in denen das Potenzial des Radverkehrs in Teilen schon weitgehend gehoben wurde“, argumentiert der Verband. Radschnellwege sollten im „kreisangehörigen Raum“ Städte und Umland verbinden, vor allem in den Randbereichen der Ballungsräume. Allerdings müssten die Förderbedingungen dazu auf die Bedingungen Rücksicht nehmen, die in den Landkreisen nun mal herrschen. Zum Beispiel müsste man in Kauf nehmen, dass diese Wege weniger ausgelastet sein dürften als urbane Projekte. Generell – auch abgesehen von den Schnellwegen – fordert der Landkreistag, „einen Schwerpunkt der Radverkehrsförderung auf den kreisangehörigen Raum zu legen“.

Außerdem wünschen sich die Kreise mehr Möglichkeiten, Geschwindigkeitsbeschränkungen innerhalb und außerhalb von Ortschaften festzulegen, um den Radverkehr sicherer zu machen. Für Änderungen im im Straßenverkehrsrecht ist zwar der Bund zuständig, doch das Land soll seinen Einfluss geltend machen. Und sie möchten für Radwege „ein Höchstmaß an planerischer Flexibilität bei den Kreisen, Städten und Gemeinden“, heißt es im Positionspapier: „Bau und Ausbau von Radwegen sollten – soweit europarechtlich vertretbar – von den Anforderungen des Planfeststellungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungsrechts ausgenommen werden.“ Von Radverkehrswegen und Nebenanlagen gingen für den restlichen Verkehr und die Umwelt in aller Regel keine Beeinträchtigungen aus, die die aufwändigen Verfahren nötig machen würden.

Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass sie in der fünfjährigen Legislaturperiode 1000 Kilometer neue Radwege bauen und für ein möglichst flächendeckendes Netz in NRW sorgen will. Für den Bau neuer Radschnellwege will sie ein Konzept erarbeiten.

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