Nach den Herbstferien In Schulen in NRW gilt wieder die Maskenpflicht

Düsseldorf · Nach den Herbstferien müssen Schüler in NRW ab der fünften Klasse auch im Unterricht erneut eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen – Lehrer nur, wenn sie den Mindestabstand nicht einhalten.

 Die Masken im Unterricht kommen auch in NRW zurück. Foto: Felix Kästle/dpa

Die Masken im Unterricht kommen auch in NRW zurück. Foto: Felix Kästle/dpa

Foto: dpa/Felix Kästle

Angesichts steigender Infektionszahlen führt die NRW-Landesregierung die Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen wieder ein. „Masken bieten einen sehr guten Schutz“, sagte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Mittwoch in Düsseldorf. Ziel sei es, den Präsenzunterricht in der Pandemie aufrechtzuerhalten. Schulen seien zwar keine Treiber des Infektionsgeschehens. Solange die Ansteckungszahlen aber in der Gesellschaft insgesamt hoch seien, würden auch die Bildungseinrichtungen nicht verschont. „Wenn wir Schule und Bildung in Zeiten von Corona sichern wollen, sollten sich alle vorbildlich verhalten“, fügte die Ministerin hinzu. Die Maskenpflicht soll bis zum Jahresende gelten.

Die schwarz-gelbe Landesregierung kehrt damit vom kommenden Montag an zu den Regeln zurück, die auch nach den Sommerferien für wenige Wochen galten. Weil die Infektionszahlen sich seinerzeit in Grenzen hielten, wurden die Masken bis zu den Herbstferien im Unterricht zuletzt nur noch auf freiwilliger Basis getragen. Grundschulen bleiben von der Tragepflicht im Unterricht ausgenommen. Lehrer müssen nur dann eine Maske tragen, wenn sie den 1,5-Meter-Abstand nicht einhalten können.

NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) kündigte zugleich ein 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm des Landes für mobile Belüftungsgeräte mit Virenfiltern in Schulen an. Dies solle die Lücke zu dem Bundesförderprogramm schließen, das sich für die Schulen nicht als hilfreich erwiesen habe. Das Landesprogramm soll aber nur jenen Schulen zugute kommen, die Klassenzimmer oder Sporthallen nicht ausreichend belüften können, zum Beispiel weil Fenster defekt sind. Von 303 Kommunen hätten nur 39 gemeldet, dass einzelne Unterrichtsräume nicht belüftbar seien, sagte Scharrenbach. 85 hätten sich noch nicht zurückgemeldet. Das Landeskabinett soll das Förderprogramm kommende Woche verabschieden, dann könnten die Kommunen Anträge stellen. Ohne Virenfilter dürften die beanstandeten Räume und Sporthallen nicht genutzt werden.

In den anderen Klassenzimmern sollten die Regeln des Umweltbundesamts zum Stoß- und Querlüften alle 20 Minuten befolgt werden, so die Schulministerin. „Lüften ist ein wirkungsvoller Beitrag dazu, das Risiko einer Ansteckung zu verringern“, sagte Gebauer. Experten hätten festgestellt, dass die Raumtemperatur beim Stoßlüften nur um zwei bis drei Grad Celsius sinke. Den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, ab einem bestimmten Infektionsniveau ein Stufenmodell anzuwenden, das etwa Unterricht in kleineren Gruppen und Wechselschichten vorsieht, werde NRW aber nicht folgen. Dies würde bedeuten, dass mehr Räume und mehr Personal gebraucht würden, räumte Gebauer ein.

Die Ankündigungen trafen auf geteilte Reaktionen. Während Lehrer- und Schülerverbände die Maskenpflicht als „notwendiges Übel“ in Kauf nehmen, stießen die Bestimmungen zum Lüften auf Unverständnis. „Wir hätten uns sehr gewünscht, dass Luftfilteranlagen nicht auf 39 Kommunen begrenzt sind“, sagte Sabine Mistler, Landesvorsitzende des Philologenverbands NRW, unserer Redaktion. Das Stoßlüften sei nicht zielführend. Die ständigen Unterbrechungen beeinträchtigten den Unterricht. Auch sei ein Schwellenwert zu definieren, ab dem Präsenzunterricht nicht mehr möglich sei.

(kib)
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