Unterschiedliche Bezahlung NRW-Lehrer erheben Verfassungsklage

Düsseldorf · Gymnasiallehrer verdienen im Monat 400 bis 500 Euro mehr als andere Pädagogen, obwohl die Ausbildung dieselbe ist. Das könnte gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen.

 Gymnasiallehrer werden in NRW besser bezahlt als der Rest der Zunft. Das könnte gegen die Verfassung verstoßen.

Gymnasiallehrer werden in NRW besser bezahlt als der Rest der Zunft. Das könnte gegen die Verfassung verstoßen.

Foto: dpa/Stefan Sauer

Grundschullehrer in Nordrhein-Westfalen haben Verfassungsklage erhoben, um künftig wie ihre Kollegen an Gymnasien bezahlt zu werden. „Das Besoldungsgesetz des Landes verstößt gegen die Verfassung, weil Lehrkräfte beim Berufseinstieg unterschiedlich eingruppiert werden, obwohl sie den gleichen Hochschulabschluss haben“, sagte die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Dorothea Schäfer. Wie erst jetzt bekannt wurde, reichten zwei Pädagogen die Klage kurz vor Weihnachten beim NRW-Verfassungsgerichtshof ein. Wann es zu einer Verhandlung komme, sei noch offen, so Schäfer.

Die Lehrergewerkschaft GEW unterstützt die Kläger und will damit auch den Druck auf die Landesregierung erhöhen. Sollte die Musterklage Erfolg haben, dürften nicht nur Grundschullehrer hiervon profitieren. Auch die Besoldung jener Lehrer, die in der Sekundarstufe I an weiterführenden Schulen wie Gesamt-, Haupt- und Realschule unterrichten, könnte angehoben werden. Die Lehrerausbildung war im Jahr 2009 reformiert worden. Seither gilt der Master-Abschluss für alle Schulformen gleichermaßen. Auch die Studiendauer ist einheitlich.

In einer Anhörung des Landtages zu diesem Thema waren Juristen zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vorliegen könnte. „Alle tun dasselbe, werden aber unterschiedlich besoldet. Insofern handelt es sich aus meiner Sicht um einen ganz klaren Verfassungsverstoß, wenn man das System, so wie es bisher besteht, fortführt“, so der Jurist Sven Ollmann von der Kanzlei Burkhard-Neuhaus.

Auch NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hält eine Anhebung der Bezüge für sinnvoll: „Die Landesregierung hat mehrfach betont, dass die notwendigen besoldungsrechtlichen Konsequenzen aus der geänderten Lehrerausbildung zu ziehen sind“, hieß es im Schulministerium auf Anfrage. Gebauer will sogar noch einen Schritt weiter gehen und auch diejenigen mit in den Blick nehmen, die schon seit vielen Jahren zu schlechteren Konditionen arbeiten. Die Federführung für die Klageverfahren liege jedoch beim Finanzministerium, so das Schulministerium.

NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) hat sich bisher nicht konkret geäußert. Eine Anhebung der Stellen aller Lehrkräfte (Grund-, Haupt-, Real- Sekundar- und Gesamtschulen sowie Sonderpädagogen) von der Tarifgruppe A12 bzw. A 13 auf die Besoldungsgruppe A 13 mit Strukturzulage würde das Land auf Basis der aktuellen Bezüge zusätzlich 600 Millionen Euro pro Jahr kosten, rechnet sein Ministerium vor. Bis zum 22. Januar 2019 lagen dem Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 563 Widersprüche von Lehrkräften vor, die ihre Ausbildung nach neuem Recht absolviert haben. Erst wenn ein Widerspruch abschlägig beschieden wird, kann Klage eingereicht werden.

Angesichts von 1100 unbesetzten Stellen an Grundschulen, das entspricht jeder dritten, fordert die Opposition im Landtag schon seit Längerem eine Anhebung der Besoldung. „Die ausstehende Reform der Besoldung hat zu einer Unwucht bei der Berufswahl der angehenden Lehrerinnen und Lehrer geführt“, heißt es in einem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. Die Mehrzahl strebe eine Anstellung in der höchstbesoldeten Schulform, nämlich mit A 13, an. Dies habe zu einem schulspezifischen Lehrermangel in den Schulformen der Grund-, Haupt- und Realschule geführt. Die Mehrkosten beziffert die Partei aber nur auf 435 Millionen Euro.

Auch aus Elternsicht ist eine bessere Bezahlung angezeigt. „Wir halten es für notwendig, dass Grundschullehrer so auskömmlich bezahlt werden, dass eine Familie davon leben kann“, sagte Regine Schwarzhoff vom Elternverein NRW. Auf welchem Wege dies umgesetzt werde, sei Sache der Tarifpartner.

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