Durchbruch in der Landespolitik Einigung beim NRW-Epidemiegesetz

Düsseldorf  · Das geplante Pandemie-Gesetz für NRW mit weitreichenden Befugnissen für die Landesregierung in der Corona-Krise wird entschärft. Der Entwurf soll am Donnerstag verabschiedet werden.

 Der Düsseldorfer Landtag berät heute über das Epidemiegesetz. Foto: Federico Gambarini/dpa

Der Düsseldorfer Landtag berät heute über das Epidemiegesetz. Foto: Federico Gambarini/dpa

Foto: dpa/Federico Gambarini

Nach über fünfstündigen Verhandlungen über das umstrittene Epidemiegesetz haben die Fraktionsspitzen von CDU, FDP, SPD und Grünen am Mittwochabend eine Einigung erzielt. Zentraler Punkt ist, dass die zwangsweise Verpflichtung medizinischen Personals für den Dienst in Krankenhäusern aus dem Gesetz gestrichen wurde. Stattdessen sollen sich Ärzte und Pfleger in ein Freiwilligenregister eintragen.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte am Vortag noch einmal betont, dass das Epidemiegesetz einstimmig, also mit den Stimmen der Opposition, verabschiedet werden soll. In einer Sondersitzung wird das Gesetz am Donnerstag damit aller Voraussicht nach den Landtag passieren. Der Entwurf sieht im Epidemiefall starke Durchgriffsrechte der Landesregierung vor und wurde in seiner ursprünglichen Form von Rechtswissenschaftlern als verfassungswidrig bezeichnet. Auch die FDP-Fraktion hatte es kritisiert.

Die wesentlichen Kritikpunkte wurden nun ausgeräumt, wie aus Fraktionskreisen verlautete. So soll das Epidemiegesetz bis Ende März 2021 befristet sein. Das Landesparlament muss anders als ursprünglich vorgesehen zwingend beteiligt werden. Auch darf nur der Landtag, nicht die Schulministerin, die Entscheidung treffen, ob Schul-abschluss-Prüfungen ausgesetzt werden. Mehraufwand der Kommunen durch das Gesetz muss kompensiert werden. Krankenhäuser werden entschädigt, wenn sie wegen des Epidemiefalls Operationen absagen müssen. Und medizinisches Gerät darf nicht von Privatpersonen beschlagnahmt werden.

Insbesondere an einem Punkt stockten nach Informationen unserer Redaktion die Gespräche: Die SPD-Fraktion hatte demnach zur Bedingung gemacht, dass Landesbedienstete wie Polizisten oder Gerichtsvollzieher mit Schutzausrüstungen ausgestattet werden sollen. Dies soll nun an anderer Stelle geregelt werden.

(kib/Reuters)
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