Freie Tage für Muslime NRW-Landtag offen für Islam-Feiertage

Alle fünf Fraktionen im Düsseldorfer Landtag sind offen für die Einführung eines islamischen Feiertags für die Muslime in Nordrhein-Westfalen. "Der Aufnahme muslimischer Feiertage in das Feiertagsgesetz NRW steht die SPD-Landtagsfraktion grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber", erklärte deren Vorsitzender Norbert Römer am Donnerstag.

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Für Römer wäre dies "in erster Linie ein symbolischer Akt". Nach gängiger Rechtsaufassung ergebe sich bereits aus den Bestimmungen des Grundgesetzes ein Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern "aus gewichtigen religiösen Gründen". Deshalb sehe er für die Einführung eines islamischen Feiertags im bevölkerungsreichsten Bundesland "keinen akuten Handlungsdruck", betonte der SPD-Fraktionschef.

Die Feiertagsregelung fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Zuletzt hatte sich der Hamburger Senat mit den muslimischen Verbänden darauf verständigt, einige islamische Feiertage wie etwa das Opferfest oder das Fest zum Abschluss des Ramadan als kirchliche Feiertage zu behandeln. Muslimische Arbeitsnehmer haben in Hamburg dann künftig das Recht auf einen freien Tag. In NRW leben nach Angaben des Düsseldorfer Integrationsministeriums zwischen 1,3 und 1,5 Millionen Muslime. Dies entspricht einem Anteil von sieben bis acht Prozent an der Gesamtbevölkerung.

CDU-Oppositionsführer Karl-Josef Laumann erklärte, Angehörige der Kirchen und der anerkannten Religionsgemeinschaften müssten "die Möglichkeit haben, ihre Feiertage angemessen zu begehen". Insofern trete er dafür ein, das Verfahren zur Anerkennung einer islamischen Religionsgemeinschaft von staatlicher wie von islamischer Seite "konstruktiv voranzubringen". Die Einführung eines gesetzlichen islamischen Feiertages in NRW mache "weitere, auch grundgesetzliche und staatskirchenrechtliche Diskussionen notwendig", sagte Laumann gegenüber der KNA. Eine solche Debatte wünsche er sich umgekehrt aber auch "in islamisch geprägten Ländern mit einem nennenswerten Prozentsatz an Christen".

Die FDP-Landtagsfraktion tritt dafür ein, Feiertagsregelungen für große religiöse Minderheiten wie Muslime, Aleviten oder Orthodoxe "zu prüfen". Vorbild sollten dabei Regelungen an nicht gesetzlichen, christlichen Feiertagen sein, an denen Schüler auf Antrag schulfrei erhalten und Arbeitnehmer freinehmen könnten, erklärte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Joachim Stamp auf Anfrage. Einen verbindlichen muslimischen Feiertag für alle Einwohner in NRW lehne die FDP jedoch ab.

Auch die Grünen im Landtag befürworten, dass sich Schüler und Arbeitnehmer an islamischen Feiertagen freinehmen können. "Was in Hamburg durch einen Staatsvertrag geregelt werden soll, ist in Nordrhein-Westfalen längst gängige Praxis", erklärte der Integrations-Experte der Landtags-Grünen, Arif Ünal. Für die Piratenfraktion hat der Hamburger Vertrag "durchaus Vorbildcharakter für eine nachhaltige Integration von islamischen Religionsgemeinschaften", wie deren Vorsitzender Joachim Paul auf Anfrage erklärte. "Wir können uns daher eine ähnliche Regelung auch in NRW vorstellen." Der freie Tag müsse durch Urlaub oder Nacharbeit abgedeckt sein.

NRW-Integrationsminister Guntram Schneider (SPD) nannte die Hamburger Vereinbarung "ein positives Signal". Die Landesregierung pflege mit den muslimischen Organisationen "einen Dialog auf Augenhöhe", der letztendlich das Ziel verfolge, diese wachsende religiöse Minderheit in NRW "durch einen Staatsvertrag und somit als Religionsgemeinschaft anzuerkennen". Regierungssprecher Thomas Breustedt erklärte, auch ohne vertragliche Regelung sei es in Nordrhein-Westfalen bereits "gängige Praxis", dass muslimische Arbeitnehmer an islamischen Feiertagen freinehmen könnten, "sofern die Arbeitsabläufe das zulassen". Schüler könnten sich bei der Schulleitung für drei islamische Feiertage pro Jahr beurlauben lassen. Eine solche Beurlaubung gelte während der gesamten Schulzeit an der betreffenden Schule.

(KNA)
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