Planungen „unrealistisch“ NRW-Kommunen gegen Ganztagsanspruch bis zur vierten Schulklasse

Düsseldorf · Der vom Bundesfamilienministerium angestrebte Anspruch auf Ganztag für alle Schüler bis zu vierten Klasse ist offenbar nach Ansicht der NRW-Kommunen nicht umsetzbar. Es fehles sowohl an Räumlichkeiten und Personal als auch an finanziellen Mitteln.

 Der ganzheitliche Anspruch auf offenen Ganztag ist nach Ansicht der NRW-Kommunen nicht so einfach zeitnah umzusetzen.

Der ganzheitliche Anspruch auf offenen Ganztag ist nach Ansicht der NRW-Kommunen nicht so einfach zeitnah umzusetzen.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Nordrhein-Westfalens Kommunen halten einen vom Bundesfamilienministerium angestrebten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bis zur vierten Schulklasse laut Medienbericht für unrealistisch In NRW sei der Anspruch auf Ganztag bis 2025 nicht umsetzbar, zitierte die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (Donnerstag) den Städte- und Gemeindebund NRW.

Die Kommunen bauten seit Jahren unter Hochdruck die Schulen für Ganztagsangebote aus, der Bedarf sei seit 2010 um zwei Drittel gestiegen. Komme es zu einem Rechtsanspruch, würde das laut Verband einen zusätzlichen Boom auslösen. Personal und Räumlichkeiten reichten aber nicht aus, bei der Finanzierung klafften „riesige Lücken.“

Auch aus dem NRW-Landkreistag kam dem Bericht zufolge Kritik an der Initiative von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Nach einem Gesetzentwurf der bisher noch nicht im Bundeskabinett behandelt wurde, soll der Rechtsanspruch für Kinder gelten, die ab dem Schuljahr 2025/26 eingeschult werden. Sie sollen den Plänen zufolge in den ersten vier Schuljahren einen Anspruch auf ganztägige Betreuung bekommen. Und zwar für mindestens acht Stunden an Wochentagen und auch in den Ferien.

(th/dpa)
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