NRW-Koalitionsverhandlungen CDU und FDP wollen acht verkaufsoffene Sonntage

Düsseldorf · Bis zu acht verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage soll es künftig pro Jahr in nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden geben können – doppelt so viele wie bisher. Darauf haben sich CDU und FDP vor Abschluss ihrer Koalitionsverhandlungen geeinigt.

Christian Lindner (l) und Bodo Löttgen am 13. Juni 2017 in Düsseldorf.

Christian Lindner (l) und Bodo Löttgen am 13. Juni 2017 in Düsseldorf.

Foto: dpa, fg soe

Bis zu acht verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage soll es künftig pro Jahr in nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden geben können — doppelt so viele wie bisher. Darauf haben sich CDU und FDP vor Abschluss ihrer Koalitionsverhandlungen geeinigt.

Nach geltender Rechtslage sind derzeit nur bis zu vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Kommune in NRW möglich. FDP-Parteichef Christian Lindner begründete die geplante Änderung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) mit gewandelten Einkaufsgewohnheiten und dem zunehmenden Online-Handel.

Zugleich solle der bisherige Anlassbezug für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage überprüft werden, kündigte Lindner an. Bislang müssen die Kommunen die zusätzlichen Ladenöffnungen mit dem Anlass von Volksfesten und Großveranstaltungen begründen. Gerichte hatten in der Vergangenheit zahlreiche Ratsbeschlüsse für verkaufsoffene Sonntage gekippt, weil nach ihrer Auffassung ein entsprechender Anlass dafür fehlte.

Das neue Gesetz werde an diesem Punkt "Rechtssicherheit" bieten, so Lindner. Detailregelungen müssten noch ausgehandelt werden. Das Verkaufsverbot für Bäckereien an Oster- und Pfingstmontag will die schwarze-gelbe Koalition beibehalten.

Auch beim Thema Windkraft gibt es einen Beschluss: Windräder müssten künftig einen Mindestabstand von 1500 Metern von Siedlungen einhalten. Durch diese Neuregelung werde die für Windkraftanlagen in NRW zur Verfügung stehende Fläche um 80 Prozent reduziert. Für bereits genehmigte, aber noch nicht gebaute Windräder soll der neue Mindestabstand nicht gelten.

Zudem wolle man den Kommunalsoli abschaffen, den finanziell stärkere Städte und Gemeinden zugunsten ärmerer Kommunen entrichten müssen. Der Soli solle 2018 ersatzlos gestrichen werden, sagte Löttgen. In diesem Jahr beträgt diese Solidarumlage rund 91 Millionen Euro. Sie war von der rot-grünen Landesregierung zur Sanierung der Kommunalfinanzen eingeführt worden.

Bei der Grunderwerbsteuer wollen CDU und FDP beim Kauf selbstgenutzter Immobilien einen Freibetrag von 250.000 Euro je Person sowie einen Freibetrag für Kinder einführen. Dazu sind nach Angaben von FDP-Landeschef Lindner aber Änderungen auf Bundesebene erforderlich.

(isw/KNA/lnw)
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