Nordrhein-Westfalen Gutachten sieht Remmels Jagdgesetz juristisch korrekt

Essen · Rückendeckung für Johannes Remmel (Grüne): Im Streit um das geplante Jagdgesetz stärkt ein Rechtsgutachten dem NRW-Minister auf breiter Front den Rücken.

Das sagt das neue Jagdgesetz in NRW
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Foto: dpa, lix fpt bwe

Mit der ökologischen Ausrichtung des Gesetzes überschreite das Land NRW seine Kompetenzen nicht; die Festlegung, dass Tiere nur noch "aus einem vernünftigen Grund" getötet werden dürfen, schränke das Jagdrecht nicht über Gebühr ein, schreibt Verfassungsrechtler Thomas Dünchheim von der Kanzlei Hogan Lovells aus Düsseldorf. Das gut 70 Seiten starke Gutachten liegt der Neuen Rhein/Ruhr Zeitung vor.

Dünchheim, früher für die CDU Bürgermeister in Monheim und jetzt als Rechtsanwalt und Partner der internationalen Kanzlei tätig, räumt wesentliche Streitfälle zum neuen Jagdgesetz ab. Die Jagdsteuer - wenn sie denn kommt - sei verfassungsgemäß ausgestaltet, erklärt Dünchheim. Die Beschränkung des Katalogs der jagdbaren Arten stelle keinen unzulässigen Eingriff in die Eigentumsrechte der Jäger dar und sei überdies auch nicht gravierend. Auch die Einführung eines jährlichen Schießnachweises hält der Jurist für zulässig.

Die Jäger und andere Verbände wollen am Mittwoch vor dem Landtag in Düsseldorf gegen das neue Gesetz demonstrieren. Eine Großdemonstration mit bis zu 10.000 Teilnehmern ist bei der Polizei angemeldet.

(ots)
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