Bis auf weiteres NRW gewährt Ehegattensplitting auch schwulen Paaren

Düsseldorf · Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen können Schwulen und Lesben in eingetragener Lebensgemeinschaft bis auf Weiteres wie Ehepaare behandeln.

Legen sie einen Einspruch gegen eine getrennte Heranziehung zur Steuer ein, so wird der entsprechende Steuerbescheid vorerst nicht vollzogen, wie eine Sprecherin des Finanzministeriums in Düsseldorf am Freitag erläuterte. Solche Paare in eingetragener Lebensgemeinschaft würden dann vorläufig vom so genannten Ehegatten-Splitting profitieren, das in der Regel zu einer Verringerung der gemeinsamen Steuerlast für Paare führt.

Die Anordnung gilt, bis das Bundesverfassungsgericht in dem Streit um das Ehegatten-Splitting bei homosexuellen Paaren ein Urteil fällt. "Es ist überfällig, dass die gesetzliche Gleichstellung kommt", sagte NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans laut Mitteilung.
Eingetragene Lebensgemeinschaften, die steuerrechtlich als Alleinstehende gelten, seien wirtschaftlich noch immer deutlich schlechter gestellt als Ehepaare.

(lnw)
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