Coronakrise in NRW Stamp fordert Improvisation in Kitas

Düsseldorf · Berufstätige Alleinerziehende haben vom heutigen Montag an einen Betreuungsanspruch für ihre Kinder. Mit dem Vorliegen des Erlasses der Landesregierung können sie sich darauf berufen.

 Ein Kind spielt in einer Kindertageseinrichtung in Düsseldorf (Symbolbild).

Ein Kind spielt in einer Kindertageseinrichtung in Düsseldorf (Symbolbild).

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) hat um Verständnis für die kurzfristige Umsetzung des Rechtsanspruchs von erwerbstätigen Alleinerziehenden auf Betreuung ihrer Kinder geworben. „Auch in den nächsten Wochen wird viel Improvisation und gegenseitige Rücksichtnahme aller Beteiligten nötig sein, wenn wir geeignete Schritte zur weiteren Öffnung für Kitas und Tagespflege gehen wollen,“ sagte der Vize-Ministerpräsident unserer Redaktion.

Er war in die Kritik geraten, weil die entsprechende Verordnung am Freitag zunächst nicht vorgelegen hatte und erst am Abend veröffentlicht wurde. „Wir haben aber bereits davor als Landesregierung klar angekündigt, dass die Öffnung ab Montag gültig ist. Wir würden uns in vielen Bereichen wünschen, noch schneller handeln zu können.“ Der Schritt sei wichtig, da Alleinerziehende derzeit besonderen Belastungen ausgesetzt seien. Doch müsse eben jeder Schritt mit den Trägern und den Kommunen rückgekoppelt werden.

Alleinerziehende waren bis Freitagabend im Unklaren geblieben, ob sie ihre Kinder vom heutigen Montag an in die Notbetreuung der Kitas bringen können. Einige Kommunen wie Mönchengladbach, Neuss und Leverkusen hatten sich geweigert, auch Kinder von Alleinerziehenden aufzunehmen, solange die erforderliche Rechtsverordnung noch nicht vorlag. Mit dem Vorliegen des Erlasses können sich Alleinerziehende nun aber vom heutigen Montag an auf ihren Betreuungsanspruch berufen.

In Mönchengladbach hieß es dazu: Trotz der sehr knappen Zeit, die seit der Veröffentlichung der geänderten Rechtslage am späten Freitagabend blieb, seien die notwendigen Vorbereitungen getroffen worden, um die Betreuung nun zu ermöglichen. „Es ist zudem in vielen Einzelfällen gelungen, die betroffenen Alleinerziehenden auch am Wochenende persönlich über die Neuregelungen zu informieren“, sagte Klaus Röttgen, Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie.

In Neuss sollte der Betreuung nun ebenfalls nichts mehr im Wege stehen: „Wir haben natürlich Erlass, Bestimmungen und Vordrucke sofort Samstag früh weitergegeben und den Trägern Hilfe angeboten“, sagte Sozialdezernent Ralf Hörsken. Er gehe davon aus, dass sich alles in ein, zwei Tagen einpendeln werde. „Sollte es irgendwo nicht sofort funktionieren, werden wir das ruhig und besonnen gemeinsam regeln“, so Hörsken. Er wünsche sich vom Land aber schnellere Arbeit: „Man hatte dort eine Woche Zeit, wir dann nur wenige Stunden.“

Auch in Leverkusen ist man umgeschwenkt: Voraussetzungen für die Betreuung seien aber auch hier wie überall, dass Alleinerziehende einen schriftlichen Nachweis des Arbeitgebers zu Umfang und Lage der Arbeitszeiten oder im Falle einer Abschlussprüfung der schriftliche Nachweis der Schule oder Hochschule sowie eine Eigenerklärung mitbrächten. Entsprechende Formulare gebe es auf der Homepage der Stadt.

In Emmerich (Kreis Kleve) gehen sie nun gleichfalls davon aus, dass am heutigen Montag die Betreuung der Kinder Alleinerziehender in den Einrichtungen sichergestellt werden kann. Er vertraue darauf, dass die Kita-Leitungen und die betroffenen Mütter oder Väter über ein ausreichend gutes Verhältnis zueinander verfügten, so dass Notlagen verhindert werden könnten, sagte ein Sprecher der Stadt Emmerich. Konkrete Handlungsanweisungen an die Kindertagesstätten habe es aber nicht gegeben, dafür sei der Erlass des Ministers am Freitagabend zu spät gekommen.

 Andere Städte hingegen wie Duisburg, Düsseldorf, Wermelskirchen, Goch, Geldern oder Haan hatten trotz der Unklarheiten von Anfang an zugesagt, auch die Kinder erwerbstätiger Alleinerziehender aufzunehmen. „Es war kurzfristig, aber wir werden und können den Erlass zu Wochenbeginn umsetzen“, sagte der Düsseldorfer Stadtdirektor Burkhard Hintzsche am Sonntag. Vom Grundsatz her sei das Vorhaben ja bekannt gewesen, man habe sich deshalb darauf einstellen können. Es liege nun einmal in der Dynamik der Corona-Krise, rasch und spontan und im Zweifel auf Zuruf handeln zu müssen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort