Coronaschutzverordnung NRW erlaubt Trauergästen nun doch Hotelübernachtungen

Die Landesregierung lockert die strengen Regelungen für Hotels. Wer für eine Beerdigung anreisen muss oder einen engen Verwandten im Krankenhaus besucht, soll nun doch ein Zimmer nehmen können. Der Branchenverband Dehoga reagiert erleichtert.

 Särge im Keller eines Bestatters (Symbolfoto).

Särge im Keller eines Bestatters (Symbolfoto).

Foto: dpa/Felix Hörhager

Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung noch einmal angepasst. Fortan sollen Teilnehmer von Beerdigungen wieder in Hotels übernachten dürfen. „Da der generelle Ausschluss von privaten Übernachtungen zu persönlichen Härten führen kann, die weder beabsichtigt noch infektiologisch geboten sind, werden für besondere Ausnahmesituationen auch private Übernachtungen wieder zugelassen“, heißt es in der Begründung des NRW-Gesundheitsministeriums. Die Ausnahmen seien eng auszulegen. Erlaubt werden soll die Übernachtung auch für den Aufenthalt in der Nähe einer Klinik, in der eine nahestehende Person dringend behandelt werden muss.

Ein Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga NRW reagierte erleichtert: „Wir wissen doch, dass wir alle gemeinsam nur mit strikter Einhaltung der Regeln das Infektionsgeschehen in den Griff bekommen. Und für uns als Branche ist das starke Absinken der Inzidenzwerte überlebensnotwendig, weil wir ansonsten keine Öffnungsperspektive haben.“ Aber zu den sinnvollen und notwendigen Regeln gehöre mit Sicherheit nicht, jede Art der privaten Übernachtung in den Betrieben zu verbieten – menschlich wie epidemiologisch.

„Das Gegenteil war der Fall: Übernachtungen in unseren Betrieben waren und sind immer noch sicherer als privates Übernachten in der Wohnung“, so der Dehoga-Sprecher. „Deshalb begrüßen wir sehr, dass die Landesregierung ihre Meinung zum absoluten Verbot privater Übernachtungen in unseren Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben überdacht hat.“ Die Hotels, die geöffnet haben, müssten aus diesen nachvollziehbaren Gründen jetzt auch keinen Gast mehr mit schlechtem Gewissen abweisen. „Eine gute Regelung kurz vor Weihnachten.“

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