Erneute Kehrtwende NRW erlaubt nun doch Impfungen an den Feiertagen

Düsseldorf · Ursprünglich sollten die Impfstellen der Kommunen an den Festtagen geschlossen sein. Dass sei ein Wunsch der Behördenleiter gewesen, sagte Minister Laumann im Landtag – und erlaubt nun doch, dass an den Feiertagen weiter geimpft werden kann.

 Ein Schild weist auf den Eingang zu einem Impfzentrum in Köln hin. 

Ein Schild weist auf den Eingang zu einem Impfzentrum in Köln hin. 

Foto: dpa/Federico Gambarini

Nach dem angepassten Erlass zu den Fristen bei den Auffrischungsimpfungen vollzieht die Landesregierung auch in einem weiteren Punkt eine Kehrtwende: Die Landesregierung erlaubt nun doch Impfungen auch an den Feiertagen. Das erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstag im Landtag. Laumann verteidigte den ursprünglichen Erlass, wonach Impfungen an den Weihnachtstagen und Neujahr untersagt waren.

Es sei der Wunsch der Leiter der Gesundheitsämter in der wöchentlichen Telefonschalte gewesen, eine landesweit einheitliche Regelung zu bekommen. „Diesem Wunsch bin ich sehr gerne nachgekommen“, sagte Laumann. Die Beschäftigten seien einfach erschöpft. „Ich finde es sehr verständlich, dass man diesem Wunsch entsprochen hat.“ Er sei schließlich nicht nur Gesundheits-, sondern auch Arbeitsminister.

Laumann verwies zugleich auf den Impffortschritt in NRW. Allein am Mittwoch seien an einem Tag 400.000 Menschen geboostert worden. Insgesamt hätten 5,4 Millionen Menschen eine Auffrischung in NRW erhalten. Der Beitrag von NRW zu den von den Ministerpräsidenten ausgegebenen 30 Millionen Booster-Impfungen liege bei 6,5 Millionen. Angesichts dieser Zahlen müsse man auch einmal verstehen, dass den Menschen ermöglicht werde, das Weihnachtsfest mit ihren Lieben zu feiern und am 27. Dezember wieder ins Impfgeschehen einzusteigen. Laumann erklärte allerdings, dass man es den Kommunen nun freistelle, ob sie ihre Impfstellen betreiben wollen. „Das ist eine befriedigende Lösung“, sagte der NRW-Gesundheitsminister.

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