Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts NRW erlaubt Kopftuch für muslimische Lehrerinnen

Düsseldorf · Ein pauschales Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen in öffentlichen Schulen entspricht laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht dem Grundgesetz. Der NRW-Landtag hat daraus nun Konsequenzen gezogen und das Verbot gekippt.

 Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen in öffentlichen Schulen ist nicht mit der Verfassung vereinbar, hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt.

Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen in öffentlichen Schulen ist nicht mit der Verfassung vereinbar, hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt.

Foto: dpa
(KNA)
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