Tätowierter darf nicht Polizist werden NRW droht 10.000 Euro Zwangsgeld
Aachen · Weil sich das Land weigert, einen tätowierten Polizeianwärter einzustellen, droht Nordrhein-Westfalen eine Strafe.
Das Verwaltungsgericht Aachen habe dem Landesamt der Polizei nun 10.000 Euro Zwangsgeld angedroht, teilte ein Sprecher des Gerichts am Freitag mit. Das Land missachte einen Gerichtsbeschluss, zu dessen Umsetzung es verpflichtet sei.
Zwar habe das Landesamt gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt. Solange jedoch über die Beschwerde nicht entschieden ist, müsse der Bewerber als Polizeianwärter beschäftigt werden.
Dennoch weigere sich das Landesamt, den Mann wie jeden anderen Kommissaranwärter zum Beamten auf Widerruf zu ernennen. Es gewähre ihm lediglich einen Status als Gasthörer.
Ein Polizeibewerber dürfe wegen seiner Tätowierungen nicht generell abgelehnt werden, hatte das Gericht vor knapp einem Jahr befunden. Das sei ein Verstoß gegen das Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung.
Das Landesamt hatte den Bewerber wegen dessen Tätowierungen an beiden Armen erst gar nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Die Tattoos zeigen einen Totenkopf, ein Frauengesicht und den Kampfhund des Mannes.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht darin einen "überzogenen Individualismus". Die beim Tragen der kurzärmeligen Sommeruniform sichtbaren Tattoos stellen nach einem Erlass des Innenministeriums einen Eignungsmangel dar.