Datenspeicherung Unschuldiger in NRW Arbeitsaufwand darf keine Begründung sein

Meinung | Düsseldorf · In NRW bleiben auch nach der Einstellung eines Verfahrens erwiesenermaßen unschuldige Personen in den Polizeidatenbanken gespeichert – und werden als Treffer angezeigt, etwa bei einer Verkehrskontrolle. Warum das ein Unding ist.

 Beamte in NRW können seit 2019 Daten mit Arbeitshandys noch schneller abgleichen. (Symbolbild) Leider löscht die Behörde offenbar die Datensätze von Personen nicht, deren Verfahren eingestellt wurde.

Beamte in NRW können seit 2019 Daten mit Arbeitshandys noch schneller abgleichen. (Symbolbild) Leider löscht die Behörde offenbar die Datensätze von Personen nicht, deren Verfahren eingestellt wurde.

Foto: dpa/Federico Gambarini

In einem Rechtsstaat muss sich der Bürger darauf verlassen können, dass Justiz und Polizei ihrer Arbeit mit allerhöchster Sorgfalt nachkommen. In einer zunehmend digitaleren Welt zählt zu dieser Sorgfaltspflicht auch, dass die verschiedenen Datenbanken von Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden auf dem aktuellen Stand sind. Es kann nicht sein, dass unbescholtene Menschen bei einer Verkehrskontrolle oder am Flughafen Scherereien bekommen, weil die Behörden es versäumt haben, den Datensatz entsprechend aktueller Ermittlungserkenntnisse anzupassen und stattdessen mit Karteileichen arbeiten.

Das mag lästig erscheinen. Und angesichts der ernüchternden Erfahrungen, die man bei der Digitalisierung deutscher Behörden vielfach erlebt, dürfte es auch nicht trivial sein. Aber ein lästiger Arbeitsaufwand kann in einem derart sensiblen Bereich nicht als Ausrede dafür herhalten, Dinge zu unterlassen.

Wer Daten miteinander verknüpft und sich davon entsprechende Vorteile bei der Verbrechensbekämpfung verspricht, der muss diese Datensätze dann auch konsequent und verantwortungsvoll pflegen.

Es reicht nicht aus, zu meinen, dass man mit einem Erlass die Behörden sensibilisiert. Insofern ist der Vorstoß der FDP-Landtagsfraktion für eine harte, belastbare Regelung im Polizeigesetz nachvollziehbar und richtig. Zumal die einhellige Expertenmeinung bei der Anhörung dem Land aufgezeigt hat, auf was für einem wackeligen Fundament die derzeitige Lösung steht. Vorsorglich einen Restverdacht festzustellen, ist in einem Land, in dem für jeden erst einmal die Unschuldsvermutung gilt, im höchsten Maße problematisch. Das Land darf die mahnenden Worte von Verfassungs- und Strafrechtlern nicht ignorieren und muss zügig eine Regelung hinbekommen, mit der die Behörden zur Sorgfalt verpflichtet werden.

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