Baugesetzbuch NRW bringt Antrag für Mindestabstand von Windrädern in Bundesrat ein

Düsseldorf · Die Landesregierung bringt am Freitag ihren Gesetzesvorstoß für Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung in den Bundesrat ein. Sie will das Baugesetzbuch so ändern lassen, dass jedes Bundesland solche Mindestabstände einführen darf.

Windräder in einer Reihe auf einem Feld (Symbolfoto).

Windräder in einer Reihe auf einem Feld (Symbolfoto).

Foto: dpa/Carsten Rehder

Derzeit ist das nicht möglich. In Nordrhein-Westfalen sollen Windräder künftig nicht näher als 1500 Meter an die nächste Siedlung heranrücken dürfen.

Gegen dies Pläne protestieren zahlreiche Unternehmen und Verbände der Windkraftbranche heftig. Durch einen Mindestabstand von 1500 Metern werde der weitaus größte Teil der für Windstrom nutzbaren Fläche in NRW wegfallen, heißt es in ihrer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung. In Bayern habe eine vor einigen Jahren eingeführte Abstandsregel dazu geführt, dass der Bau von Windrädern nahezu vollständig zu Erliegen gekommen sei. Bayern hatte eine bis Ende 2015 bestehende Ausnahmeregel genutzt.

Ein weiterer Ausbau der Windenergie auch in NRW sei für die Energiewende unverzichtbar, argumentieren die Branchenvertreter. Nur so sei das Ziel erreichbar, bis zum Jahr 2030 in Deutschland 65 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien zu erzeugen.

Die Landesregierung will mit ihrem Gesetzesentwurf zudem den Kommunen mehr Zeit für die Prüfung von Bauanträgen für Windrädern geben. Derzeit können die Gemeinden Anträge für ein Jahr zurückstellen. Diese Frist soll auf zwei Jahre verdoppelt werden. Die Landesregierung verspricht sich davon eine sorgfältigere Planung und mehr Akzeptanz für die Entscheidungen.

(mro/dpa)
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