Vor Bundesrat-Abstimmung NRW zögert bei der Grundsteuer

Düsseldorf · Das Land will erst 2021 über eine mögliche Nutzung der Öffnungsklausel entscheiden. Die Opposition wirft der Landesregierung vor, den Kommunen damit die notwendige Planungssicherheit vorzuenthalten.

 NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper.

NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Auch wenige Tage vor der Abstimmung im Bundesrat ist der künftige Umgang der Landesregierung in NRW mit der Grundsteuer unklar. „Nordrhein-Westfalen wird im Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen“, sagte ein Sprecher des NRW-Finanzministeriums gegenüber unserer Redaktion.

Allerdings lässt das Land offen, ob es von der künftigen Öffnungsklausel für Länder Gebrauch machen wird: „Für eine etwaige Nutzung der Länderöffnungsklausel gilt nicht die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist bis zum 31. Dezember. Diese Entscheidung kann daher ohne zeitlichen Druck im kommenden Jahr getroffen werden. In Abstimmung mit anderen Bundesländern werden wir dazu noch weitere Berechnungen und Analysen durchführen“, sagte der Sprecher auf Nachfrage.

Die Grundsteuer ist mit mehr als 14 Milliarden Euro pro Jahr eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Sie betrifft fast alle Hauseigentümer und Mieter. Der Bundestag hat die Neuregelung nach langem Ringen mit den Ländern verabschiedet – am Freitag muss der Bundesrat noch zustimmen.

Das vom Bundestag verabschiedete Modell sieht vor, dass der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete bei der Grundsteuer-Berechnung eine maßgebliche Rolle spielen. Gegen dieses sogenannte wertabhängige Modell aber gab es Widerstand vor allem aus Bayern. Deshalb gibt es nun eine Länder-Öffnungsklausel. Bayern zum Beispiel will in einem Flächenmodell allein die Größe des Grundstücks zur Berechnung heranziehen. Dieses wertunabhängige Grundsteuer-Modell erwägen auch Sachsen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen.

Die SPD hatte befürchtet, dass Länder, die die Öffnungsklausel nutzen, künftig geringere Grundsteuereinnahmen erzielen werden, was den Länderfinanzausgleich tangieren würde. Denn geringere Einnahmen bedeuten, dass etwa Bayern künftig weniger in den Finanzausgleich zahlen würde. Daher enthalten die neuen Gesetze auch eine Regelung, wonach sichergestellt wird, dass sich einzelne Länder Mindereinnahmen bei der Grundsteuer nicht über den Finanzausgleich „zurückholen“ können.

Michael Hübner, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag, kritisiert die unklare Haltung der NRW-Regierung zur Öffnungsklausel: „Die Länderöffnungsklausel war nicht unser Wunsch, aber ein gangbarer Kompromiss“, so Hübner. Für die Kommunen in NRW bedeute das Ergebnis zumindest Planungssicherheit. „Finanzminister Lienenkämper drückt sich weiterhin vor der Antwort auf die Frage, ob NRW von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen will und enthält den Kommunen in NRW damit die notwendige Planungssicherheit vor.“

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