Mehrheiten im Bundesrat Nicht alle schwarz-gelben Gesetze lassen sich stoppen

Die SPD begründet die von ihr geplante rot-grüne Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen unter anderem damit, dass nur so Vorhaben der Bundesregierung im Bundesrat gestoppt werden könnten - zum Beispiel das von Union und FDP ausgehandelte Sparpaket. Tatsächlich benötigen aber große Teile des Maßnahmenbündels nicht die Zustimmung der Länderkammer.

Bundesrat macht Weg für 25 Gesetze frei
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Foto: ddp

Bei anderen schwarz-gelben Projekten wie längeren Akw-Laufzeiten ist dies umstritten, denn in vielen Fällen steckt der Teufel im Detail: Inwieweit ein Mitbestimmungsrecht der Länder gegeben ist, hängt im Einzelfall von der genauen Formulierung des Gesetzes ab. Diese Texte liegen jedoch bislang nicht vor.

Die Koalition dürfte alles daran setzen, zustimmungsfreie Formulierungen zu finden, um den Einfluss der Opposition zu begrenzen. Im Fall des Sparpakets plant die Regierung offensichtlich, das Maßnahmenbündel auf ein zustimmungspflichtiges und ein zustimmungsfreies Gesetz aufzuteilen, um die Mehrzahl der Maßnahmen auch gegen den Bundesrat durchsetzen zu können.

Grundsätzlich besteht eine Zustimmungspflicht des Bundesrats immer dann, wenn ein Bundesgesetz Verwaltungshandeln der Länder berührt oder in finanzielle Angelegenheiten der Länder eingreift. Daher sind die von der Koalition geplanten Änderungen von Sozialleistungen möglicherweise zustimmungspflichtig, sofern daraus Folgelasten für Länder oder Kommunen entstehen. Ein Ja des Bundesrates ist deswegen wohl erforderlich für die Streichung der Rentenbeiträge für Hartz-IV-Empfänger, weil die Kommunen dann künftig mehr Geld für die Grundsicherung im Alter aufbringen müssen.

Strittig ist die Frage der Zustimmungspflicht hingegen bei der geplanten Streichung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldbezieher sowie bei den Elterngeld-Kürzungen. Die Opposition geht von einer Zustimmungspflicht aus; von der Koalition wird dies verneint, weil keine Zusatzkosten entstehen, sondern nur Kosten entfallen.

Unklarheit bei AKW-Laufzeiten

Unklar ist die Lage bei der Frage längerer Akw-Laufzeiten. Das Kanzleramt verneint hier die Zustimmungspflichtigkeit; Bundesumweltministerium, Opposition und viele Rechtsexperten sind allerdings anderer Ansicht, weil die Länder dann mehr Geld für die Atomaufsicht aufwenden müssten. Sind die Akw-Laufzeiten zustimmungspflichtig, würde dies auch für die geplante Brennelementesteuer gelten, sofern die Koalition beides miteinander verknüpft. Nicht zustimmungspflichtig wäre eine Brennelementesteuer ohne Verknüpfung mit den Akw-Laufzeiten.

Klar liegen die Dinge beim Abbau von Beamtenstellen des Bundes und dem vorläufigen Verzicht auf den Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses. Hier gibt es keine Zustimmungspflicht des Bundesrates, also kann die Koalition im Alleingang handeln. Auch so genannte disponible Ausgaben, zum Beispiel gesetzlich nicht vorgeschriebene Maßnahmen im Bereich des Arbeitsmarktes, kann die Koalition im Alleingang streichen.

(AFP/felt)
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