Bis zu 15 Meter ohne Extra-Genehmigung NRW erleichtert Handymasten-Bau

Düsseldorf · Eine Reform der Landesbauordnung sieht vor, dass in vielen Fällen kein Antrag mehr für den Bau von Sendemasten nötig ist. Auch an anderen Stellen ändert sich etwas: Baugenehmigungen für Wohnhäuser sollen deutlich schneller erteilt werden.

 Ein Sendemast für das Mobilfunknetz (Archiv).

Ein Sendemast für das Mobilfunknetz (Archiv).

Foto: dpa/Jens Büttner

Das NRW-Kabinett hat eine Reform der Landesbauordnung auf den Weg gebracht, um den Ausbau des Mobilfunknetzes in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen. Ein entsprechender Referentenentwurf aus dem Haus von Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) sieht vor, dass die Mobilfunkanbieter deutlich höhere Sendemasten ohne langwieriges Genehmigungsverfahren aufstellen dürfen. Sie könnten demnach ab Juli 2021 bis zu 15 Meter hohe Sendemasten auf freier Fläche genehmigungsfrei platzieren, auf Hausdächern sollen dann zehn Meter hohe Masten – gemessen ab dem Dachaustritt – erlaubt sein. Als Voraussetzung für die Erleichterung will die Ministerin von den großen Mobilfunkkonzernen Zusagen, dass die verbliebenen 45 Regionen ohne Mobilfunkabdeckung bis 2022 verschwinden.