Ausnahme von 3G-Regel gewünscht Städte begrüßen Abkehr von Inzidenzstufen – aber sehen ein Problem

Düsseldorf · Seit Freitag steht die 3G-Regel im Fokus der Corona-Schutzverordnung. Als Veranstaltung in einem Innenraum betrifft das auch Stadtratssitzungen – die Städte wünschen sich eine Ausnahme.

  Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetags NRW, meint, Stadtratssitzungen sollten nicht unter die 3G-Regel fallen.

 Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetags NRW, meint, Stadtratssitzungen sollten nicht unter die 3G-Regel fallen.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Die Städte in Nordrhein-Westfalen halten die Abkehr von den drei Corona-Inzidenzstufen hin zur 3G-Regel für einen akzeptablen Weg. 3G heißt: geimpft, genesen oder getestet. Die seit diesem Freitag geltende Verordnung hat nach Ansicht von Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, aber einen Haken für kommunale Gremiensitzungen, den die Landesregierung rasch beseitigen sollte:

„Das Land muss klarstellen: die Sitzung eines Stadtrates ist keine Veranstaltung. Deshalb sollte sie auch nicht wie eine solche behandelt werden“, betonte Dedy. Im Moment sei vorgesehen, dass bei einer Inzidenz über 35 an einer Ratssitzung nur teilnehmen könne, wer geimpft, genesen oder getestet sei.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) lehnte das ab. „Ich war und bin der Auffassung, dass für Volksvertreter dieselben Regeln gelten sollten wie für das Volk“, sagte er der dpa. „Das heißt, dass die Regeln der Coronaschutzverordnung natürlich auch für Stadtratssitzungen gelten.“

Dedy sagte: „Sollte es bei dieser Regelung bleiben, besteht ein erhebliches Risiko für gefasste Beschlüsse. Denn gewählte Mandatsträger könnten so an ihrer freien Mandatsausübung gehindert werden“, verdeutlichte Dedy. Für Ratssitzungen müssten aber die gleichen Maßstäbe gelten wie für Landtagssitzungen, Gerichtsverhandlungen oder Wahlen.

Zu den neuen Coronaregeln sagte der Städtetags-Geschäftsführer: „Viele Verbote und Schließungen fallen weg. Das macht unseren Alltag wieder lebendiger und normaler. Das spiegelt auch die Verordnung selbst.“ Diese sei im Vergleich zu früheren Fassungen kurz und einfach. Immer mehr Menschen seien vollständig geimpft oder genesen und die Lage in den Krankenhäusern sei nicht angespannt.

In der von diesem Freitag an geltenden neuen Corona-Schutzverordnung des Landes bleibt eine Sieben-Tage-Inzidenz von 35 die einzige Kennziffer. Ab diesem Wert gilt die „3G-Regel“ – geimpft, genesen oder getestet – zum Beispiel für Besuche in der Innengastronomie.

(bora/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort