Corona-Regeln Das gilt ab Montag in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf · Medizinische Masken in der Öffentlichkeit und strengere Regeln für Gottesdienste: Die neue Corona-Schutzverordnung für NRW gilt ab dem 25. Januar. Ein Überblick.

 Eine FFP2-Maske hängt in einem Auto (Symbolfoto).

Eine FFP2-Maske hängt in einem Auto (Symbolfoto).

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Der Lockdown ist bis zum 14. Februar verlängert worden. In der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist festgelegt, welche Regeln ab Montag gelten.

Medizinische Masken

In Bussen und Bahnen, im Einzelhandel und in Arztpraxen müssen medizinische Masken oder FFP2-Masken getragen werden. Dies gilt auch im unmittelbaren Umfeld eines Geschäftes und auf Parkplätzen. Auch beim Besuch von Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung sind medizinische Masken Pflicht. Religionsgemeinschaften, die noch keine Schutzkonzepte vorgelegt haben, müssen alle Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern beim Ordnungsamt anmelden.

Kinder bis sechs Jahre müssen keine Masken tragen

Ausnahmen gelten für Kinder: „Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen“, heißt es in der neuen Verordnung. Kinder bis zum Grundschulalter sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen. Wo man keine OP- oder FFP2-Maske tragen muss, gelten weitgehend die bisherigen Regeln für normale Alltagsmasken. Die muss man zum Beispiel weiter auf Spielplätzen benutzen.

Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin: Im öffentlichen Raum muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Treffen im Freien dürfen nur zwischen einem Hausstand und einer Person aus einem zweiten Hausstand stattfinden. Diese Person darf ihre Kinder mitbringen, wenn sie nicht anderweitig betreut werden können. Eine Altersgrenze für Kinder gibt es nicht. Auch in Privatwohnungen sollten diese Kontaktbeschränkungen umgesetzt werden. Partys und Feiern bleiben überall untersagt.

Restaurants und Kneipen bleiben zu

Die geltenden Beschränkungen für Handel, Gastronomie und Kultureinrichtungen werden bis zum 14. Februar verlängert. Auch Betriebskantinen sollen zu bleiben.

Alkoholverbot ist gestrichen

Gestrichen wurde das allgemeine Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Nur der Verkauf ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist weiter verboten. Einzelne Städte können aber Alkoholverbote verhängen.

Autokinos können öffnen

Der Betrieb von Autokinos und Autotheatern ist erlaubt, wenn der Abstand zwischen den Fahrzeugen mindestens 1,5 Meter beträgt.

Kein Präsenzunterricht

An den Schulen wird weiter aus der Distanz unterrichtet. Für die Klassen 1 bis 6 gibt es eine Notbetreuung. Klausuren in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 sowie in den Klassen 12 und 13 der beruflichen Gymnasien und in Abschlussklassen von Berufskollegs sollen aber möglich sein. Diese Klassen können mit Sondergenehmigungen auch im Präsenzunterricht beschult werden.

Kitas bleiben geöffnet

Kitas bleiben offen. Der Betreuungsumfang für jedes Kind wurde im Januar aber um zehn Stunden gekürzt. Die Kita-Beiträge für Januar werden erstattet, auch wenn Kinder betreut werden. Das gilt laut Familienministerium überall dort, wo Kita-Gebühren anfallen.Kostenpflichtiger Inhalt In den Kindertagespflegestellen wird der Betreuungsumfang nicht gekürzt.

Chefs sollen Homeoffice ermöglichen

Alle Arbeitgeber sind angehalten, großzügige Möglichkeiten für Homeoffice zu schaffen. Dort, wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann, sind medizinische Masken Pflicht, die von den Unternehmen zur Verfügung gestellt werden sollen.

Kreise mit hoher Inzidenz müssen Maßnahmen prüfen

Galt zuletzt die Kennzahl 200 bei der sogenannten 7-Tages-Inzidenz als Schallgrenze für rigorose Maßnahmen wie zum Beispiel die 15-Kilometer-Regelung, müssen die Kreise und kreisfreien Städte jetzt auch bei niedrigeren Zahlen individuelle Maßnahmen prüfen – wenn sie nicht ein Absinken unter die Zahl 50 bis zum Ende des Lockdowns am 14. Februar erwarten. Das betrifft quasi alle Regionen in NRW. Nur Münster hatte zuletzt bei einem Wert unter 50 gelegen.

(Mit Material der dpa)
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