Nach Bittbrief an Hannelore Kraft Ministerium machte unerlaubt Druck auf Uni

Düsseldorf · Das Hochschulministerium hat in einem Arbeitsrechtsstreit der Universität Duisburg-Essen zu Unrecht eine Weisung erteilt. Die Hochschule hatte vorher anders entschieden. Anlass für die Intervention war ein Bittbrief an Hannelore Kraft.

 NRW-Ministerpräsident Hannelore Kraft.

NRW-Ministerpräsident Hannelore Kraft.

Foto: dpa, fe mov

Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Mittwoch in einer mündlichen Verhandlung deutlich gemacht. Das Ministerium hob noch im Gerichtssaal die Weisung auf, ein Urteil war damit nicht mehr nötig.

Gerichtssprecher Karsten Herfort bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung".

In dem Bittbrief beschwerte sich die Mutter einer Uni-Beschäftigten über eine angeblich zu kurze Verlängerung der befristeten Anstellung ihrer Tochter. Dabei verwies sie laut Gericht auf eine gemeinsame Zeit mit Kraft in einem Sportverein in Mülheim, Krafts Heimatstadt.

Die Uni hatte beim ersten Kind der Tochter nach der Elternzeit deren Arbeitsvertrag großzügig um zwei Jahre verlängert. Dies sei rechtswidrig gewesen, weil nur eine Verlängerung um die Dauer der Elternzeit zulässig gewesen wäre, sagte der Gerichtssprecher. Als die Uni beim zweiten Kind den Vertrag um die Dauer der Elternzeit - acht Monate und sechs Tage - verlängern wollte, wandte sich die Mutter an die Staatskanzlei und verwies auf die Entscheidung beim ersten Kind.

Die Staatskanzlei leitete den Brief an das Ministerium weiter. Laut Gericht soll dann ein Referatsleiter des Ministeriums bei dem Kanzler der Uni angerufen und "Druck gemacht" haben. Der Vertrag der Beschäftigten solle erneut um zwei Jahre verlängert werden, habe der Referatsleiter gefordert. Später erging auch noch eine schriftliche Weisung an die Universität. Dagegen klagte dann die Hochschule.

In der Verhandlung zitierte die Vorsitzende Richterin laut Gericht aus den Universitätsakten, wonach der Referatsleiter bei dem Telefonat gesagt haben soll, dass er einen Vermerk anfertigen und ihn der Ministerin und der Ministerpräsidentin zur Kenntnis geben werde.

Ministeriumssprecher Hermann Lamberty bestreitet, dass Druck ausgeübt wurde: "Druck ist von uns zu keinem Zeitpunkt ausgeübt worden. Wir haben nur einen ganz normalen Vorgang bearbeitet." Es habe sich um ein völlig normales Verfahren im Zuge der Rechtsaufsicht gehandelt.

Im Vorfeld der Verhandlung am Mittwoch hatte das Gericht die Verwaltungsakten zu dem Vorgang vom Ministerium angefordert - und eine Absage bekommen. "Was im Ministerium genau abgelaufen ist, wissen wir nicht, weil ein Teil des Verwaltungsvorgangs verloren gegangen war", sagte Herfort.

Laut Ministeriumssprecher fehlte nur ein geringfügiger Teil der Originalakte. Der komplette Vorgang solle jetzt aber noch einmal im Ministerium zusammengestellt werden.

(lnw)
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