Prozess in Münster um Giftgas-Röhre Kehrtwende des OVG im Pipeline-Streit

Münster · Auf fast 6000 Seiten sind die Prozessakten angewachsen. Nun betont der Richter: Die Pipeline ist verfassungsgemäß. Die Kläger werfen Bayer und Covestro vor, die Öffentlichkeit getäuscht zu haben.

 Tausende protestieren seit Jahren gegen die Pipeline.

Tausende protestieren seit Jahren gegen die Pipeline.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Der Mann, der alles angestoßen hat, lebt schon nicht mehr: Heinz-Josef Muhr, Bauer in Monheim, war einer der ersten, der gegen die Kohlenmonoxid-Pipeline von Dormagen nach Krefeld-Uerdingen geklagt hatte. In seinem Testament hatte er verfügt, dass seine Familie die Klagen weiterführt. Und so traf man sich am Mittwoch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG). „Ich hoffe, dass wir die Inbetriebnahme endgültig verhindern können. Es geht nicht nur um uns, sondern um die ganze Region“, sagte Gerlinde Muhr-Birkhahn. Sie setzt den Kampf ihres Vaters fort, ein Grundstück der Familie war für den Bau enteignet worden.

Die Muhrs sind nicht allein, Tausende Anwohner und viele Politiker wehren sich gegen die Inbetriebnahme.

 Gerlinde Muhr im Gericht: Sie kämpft gegen die Pipeline.

Gerlinde Muhr im Gericht: Sie kämpft gegen die Pipeline.

Foto: Rheinische Post/Antje Höning

Die 67 Kilometer lange Pipeline, für deren Bau 2007 der Startschuss gefallen war, ist eines der umstrittensten Industrieprojekte im Land. Anwohner und Umweltschützer fürchten lebensbedrohliche Vergiftungen, wenn die Röhre durch Bauarbeiten beschädigt wird und das geruchslose, giftige Gas Kohlenmonoxid (CO) austritt. Der Bauherr – erst Bayer, seit 2015 die abgespaltene Kunststofftochter Covestro – hält die Röhre dagegen für zwingend nötig und bestmöglich geschützt.

Die Prozessakten sind mittlerweile auf fast 6000 Seiten angewachsen, wie Richter Dirk Lechtermann sagte, als er die Verhandlung in der Aula des Schlosses in Münster eröffnete. Dorthin war man wegen des großen Andrangs von Gästen und Journalisten ausgewichen, hier ließ sich der Infektionsschutz bessern sicherstellen. Neben den Anwohnern kämpfen auch Umweltverbände seit Jahren gegen die Pipeline.

Doch kurz vor der Mittagspause sagte Lechtermann dann die Sätze, die den Klägern bereits viel Wind aus den Segeln nehmen: Das Gericht habe sich der Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts angeschlossen und sei „nicht mehr von der Verfassungswidrigkeit der Pipeline überzeugt“. 2014 hatte das OVG das noch anders gesehen und daran gezweifelt, dass die Pipeline dem Wohl der Allgemeinheit dient. Dann wäre das vom Landtag 2007 mit großer Mehrheit verabschiedete Rohrleitungs-Gesetz, das Grundlage für die Enteignungen der Anwohner war, verfassungswidrig gewesen. Das OVG hatte den Fall nach Karlsruhe überweisen, sich dort aber eine blutige Nase geholt. Das Verfassungsgericht sah keinen Verstoß gegen die Grundrechte und reichte den Fall nach Münster zurück.

Nun hoffen die Kläger, die Röhre über Planungsfehler zu Fall bringen zu können. Sie kritisierten zum Beispiel den aus ihrer Sicht unzureichenden Schutz der Pipeline vor Erdbeben und Unfälle sowie die Geheimniskrämerei von Bayer zu Beginn der Planungen. „Der Konzern hat versucht, die Öffentlichkeit einzuschläfern“, sagte ein Klägeranwalt. Auch habe die Bezirksregierung, die alles genehmigen musste, die Öffentlichkeit bewusst ausgeschlossen. Das wies deren Anwältin empört zurück. Allerdings kritisierte auch der Richter die mangelhafte Bekanntmachung von wichtigen Gutachten zu Beginn der Planungen. Das wiederum wollten die Covestro-Anwälte nicht auf sich sitzen lassen. Lechtermann deutete in seinen Fragen aber auch an, dass diese Fehler nicht „absolut“ zu sehen seien. Die Folge: Dann könnte es womöglich schwer werden, die Pipeline über solche Fehler zu kippen.

Ein anderer Streitpunkt ist die Sicherung der Pipeline. Der Konzern hat die Röhre durch eine Geogrid-Matte geschützt, die in den Boden eingepflügt wurde. Sie soll verhindern, dass Bagger die Leitung versehentlich beschädigen. Allerdings verwendete der Chemiekonzern eine andere Matte, als zunächst beantragt. Auch das sorgt für Ärger. Im Jahr 2018 wurde die Planung geändert, bis heute hat Covestro die damals genehmigte Matte nicht eingebaut.

Zudem verringerte der Konzern im Zuge des Baus die Rohrwandstärke. „Wie stark hat das die Sicherheit beeinflusst?“, fragte der Richter.

Der Anwalt von Gerlinde Muhr warf dem Konzern „Salami-Taktik“ bei der Veröffentlichung von wichtigen Unterlagen vor und kritisierte eine mangelnde Beteiligung der Öffentlichkeit. Covestro betonte, die Änderungen seien unwesentlich gewesen.

Am Donnerstag wird in Münster weiter verhandelt. Dann kommen die Techniker zu Wort, die sagen sollen, ob die Geogrid-Matten die Pipeline ausreichend schützen. Ein Urteil könnte es frühestens an diesem Freitag geben. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht dürfte zugelassen werden. Doch selbst wenn Covestro am Ende gewinnt, bleibt die Frage, ob und wann die Pipeline jemals in Betrieb genommen wird. „Selbst bei einem positiven Entscheid in Münster für uns, würde es bis zur Inbetriebnahme mehrere weitere Jahre dauern“, erklärte der Covestro-Sprecher.

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