Soziales Ministerium: Pflegeheim übervorteilt Bewohner

Der Pflegeheimbetreiber Carpe Diem stellt offenbar zu hohe Rechnungen aus.

   Ein Carpe-Diem-Senioren-Park in Wermelskirchen. Das Unternehmen betreibt bundesweit 26 Standorte, davon mehrere in NRW.

Ein Carpe-Diem-Senioren-Park in Wermelskirchen. Das Unternehmen betreibt bundesweit 26 Standorte, davon mehrere in NRW.

Foto: Jürgen Moll/Moll, Jürgen (jumo)

Laut NRW-Gesundheitsministerium stellt der Pflegeheim-Betreiber „Carpe Diem“ einem großen Teil der Bewohner überhöhte Heimentgelte in Rechnung. Das Ministerium fordert die Interessenvertretungen der Pflegeheim-Bewohner auf, Widerstand dagegen zu organisieren.

In dem Schreiben des Ministeriums, das unserer Redaktion vorliegt, ist von Hinweisen „auf eine finanzielle Übervorteilung der Bewohnerschaft und eine Irreführung als Verbraucher“ die Rede. Die Behörde hat den Bewohnerbeiräten eine Liste mit empfohlenen Rechtsberatungen ausgehändigt. Es würden „jeden Monat zu hohe, da nicht genehmigte Kosten berechnet“, so das Schreiben.

Augenscheinlich geht es um kleine Beträge. „Im Schnitt um rund 33 bis 38 Euro pro Monat und pro Person“, schätzt Holger Bremer, der dem Bewohnerbeirat einer Carpe-Diem-Einrichtung in Euskirchen vorsteht. Für die Betroffenen sei das viel Geld hätten nach Abzug der Pflegeheim-Kosten „ nur noch ein Taschengeld von 100 im Monat übrig“, sagt Bremer. Carpe Diem betreut 2000 stationäre Pflegeplätze an bundesweit 26 Standorten, darunter mehrere in NRW. Hauptsitz ist Wermelskirchen.

Das Gesundheitsministerium stellt fest: „Eine Überprüfung der Pflegeeinrichtung Senioren-Park carpe diem hat ergeben, dass den Bewohnern, die ihre Heimentgelte selbst entrichten, im Vergleich zu den Bewohnern, die Hilfeleistungen durch das Sozialamt bekommen, zu hohe Kosten in Rechnung gestellt werden.“ Laut Landesgesetz dürfen aber „allen Bewohnern für die gleichen Leistungen nur die gleichen Kosten in Rechnung gestellt werden“, so das Ministerium.

Knackpunkt sind die Investitionskosten, mit denen Carpe Diem die Bewohner an Bau- und Ausstattungskosten beteiligt. Hier habe Carpe Diem den Selbstzahlern mehr Kosten aufgebrummt als die Landschaftsverbände erlauben. Carpe Diem wollte auf Anfrage nicht beantworten, wie viele Bewohner betroffen sind.

Das Unternehmen zweifelt an der Rechtsauffassung des NRW-Gesundheitsministeriums und spielt offenbar auf Zeit. Das Landesgesetz stehe im Widerspruch zu Bundesgesetzen. Zurzeit befasst sich das Landessozialgericht als Berufungsgericht mit den ersten Streitigkeiten zum neuen Gesetz. Die Abrechnungspraxis sei zudem „in allen anderen Bundesländern grundsätzlich vorgesehen und wird in keiner Weise beanstandet“, erklärte ein Sprecher. Auch seien die Berechnungen der zulässigen Höchstsummen durch den Lancschaftsverband „in mehreren Punkten falsch“. Dagegen habe man Widerspruch eingelegt, weshalb die Bescheide noch nicht rechtskräftig seien. Sollte sich auf dem Rechtswege herausstellen, dass zu hohe Rechnungen ausgestellt worden seien, „so werden wir den Bewohnern und ihren Angehörigen die zu viel abgerechneten Kosten erstatten“, verspricht Carpe Diem.

Das ist nach Auffassung von Beiratsvorstand Bremer aber unzulässig: „Der Rechtsstreit hat keine aufschiebende Wirkung. Das Geld muss erst einmal zurück.“ Alles andere sei auch makaber. „Es geht um teilweise sehr alte Menschen, die die Rückzahlung ja auch noch erleben wollen.“

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