Sägewerke fordern Schadenersatz Land NRW informiert rund 800 Waldeigentümer über Kartellklage
Düsseldorf/Dortmund · Die Waldbesitzer hätten jetzt die Möglichkeit, sich an die Seite des Landes zu stellen, um gemeinsam in die weitere rechtliche Auseinandersetzung gegen die Sägewerke zu gehen.
Im Fall der millionenschweren Kartellklage von 32 Sägewerken gegen das Land Nordrhein-Westfalen hat das Landwirtschaftsministerium am Dienstag rund 800 Waldbesitzer förmlich über die Klage informiert. Sie hätten jetzt die Möglichkeit, sich an die Seite des Landes zu stellen, um gemeinsam in die weitere rechtliche Auseinandersetzung gegen die Sägewerke zu gehen, teilte das Landwirtschaftsministerium mit. Dazu seien sie aber nicht verpflichtet. „Bei Verzicht auf einen Beitritt entstehen keine unmittelbaren Kosten“, hieß es.
Die Sägewerksbetriebe hatten sich zu einer „Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Nordrhein-Westfalen“ zusammengeschlossen und im April 2020 beim Landgericht Dortmund eine kartellrechtliche Schadenersatzklage gegen das Land NRW erhoben. Laut Ministerium machen sie einen Schaden in Höhe von rund 187 Millionen Euro wegen angeblich überhöhter Holzpreise gerichtlich geltend. Das Land Nordrhein-Westfalen weist dies als unbegründet zurück. Das Verfahren ist weiterhin beim LG Dortmund anhängig (Az. 8 O 7/2020). Im Juni gab es einen Verhandlungstermin. Derzeit liefen Stellungnahmefristen, sagte ein Gerichtssprecher.
Im Zuge der sogenannten Streitverkündung würden die insgesamt 800 privaten Waldbesitzer, Waldgenossenschaften und Kommunen in Kürze ein entsprechendes Schreiben vom Landgericht erhalten, kündigte das Ministerium an. Diese 800 Waldbesitzer hätten sich seinerzeit mit einem signifikanten Nettoumsatz an der damaligen Holzvermarktung beteiligt. Hintergrund ist eine früher praktizierte, kooperative Holzvermarktung, bei der das Land nicht nur eigenes, sondern auch Holz von Kommunen und Privatbesitzern vermarktet haben.