Nordrhein-Westfalen Mehr Hilfen für Pflegebedürftige

Düsseldorf · Ältere und pflegebedürftige Menschen sollen künftig so lange wie möglich zu Hause wohnen können. Sie und pflegende Angehörige benötigten aber bessere Hilfsstrukturen in ihrem Wohnumfeld, betonte die SPD-Gesundheitsexpertin in NRW, Inge Howe.

Dies sei das Kernanliegen bei der Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes und des Landespflegegesetzes, die zusammengeführt werden sollen, so Howe. Nach Angaben der Expertin leben in Deutschland rund 2,5 Millionen pflegebedürftige Menschen (Stand 2011).

In Nordrhein-Westfalen seien es 548.000 Betroffene, davon zwei Drittel Frauen. Für 2030 werde in NRW bereits mit 700 000 Pflegebedürftigen gerechnet. Längst zeichne sich der Trend ab, dass diese Menschen lieber in den eigenen vier Wänden wohnen wollen. Dies wiederum habe zur Folge, dass die Heime dann zum Teil nur noch zu 80 Prozent ausgelastet seien.

Mit der Gesetzesnovelle sollen bürokratische Hürden (etwa bei Senioren-Wohngemeinschaften) abgebaut und die Qualität des Pflegepersonals (50 Prozent müssen Fachkräfte sein) ebenso gewährleistet werden wie das wohnortnahe Hilfsangebot. Dabei sind die Kommunen am Zug, die für Beratungsangebote zu sorgen haben und künftig wieder Einfluss auf das Angebot an Pflegeeinrichtungen bekommen sollen. Allerdings können sie nicht mit zusätzlichem Geld vom Land rechnen. Die Kommunen würden an anderer Stelle entlastet, so Howe. Die Verkürzung der Pflegedauer um einen Monat entlaste die Pflegekassen in NRW um 50 Millionen Euro im Jahr.

Die Kommunen sehen das anders. Der Einschätzung, dass es sich durch Deregulierung und Vereinfachung "im Ergebnis um kostenneutrale Änderungen handeln wird, kann nicht gefolgt werden", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der drei kommunalen Spitzenverbände, die mit einem "erheblichen Mehraufwand" rechnen.

Nächsten Donnerstag findet dazu eine Expertenanhörung im Landtag statt. Rot-Grün will das Gesetz noch in diesem Jahr verabschieden, so dass es zum 1. Januar 2014 in Kraft treten kann. Es sieht auch vor, dass die Träger von Pflegeheimen bis 2018 insgesamt 80 Prozent der Räume als Ein-Bett-Zimmer anbieten müssen.

(hüw)
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