Corona in NRW Aus für Maskenpflicht und Abstandsregeln in Pflegeheimen

Düsseldorf · Für Bewohner von Pflegeeinrichtungen ist ab Samstag Schluss mit Masken- und Abstandsregeln. Auch für Besucher werden die Vorschriften deutlich gelockert. Veranstaltungen sind nicht nur zulässig, sondern ausdrücklich erwünscht, sagt Gesundheitsminister Laumann klar.

 Pflegebedürftige Menschen in einer Einrichtung (Symbolbild). In das Leben in den Heimen soll wieder mehr Normalität einkehren.

Pflegebedürftige Menschen in einer Einrichtung (Symbolbild). In das Leben in den Heimen soll wieder mehr Normalität einkehren.

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Für die Bewohner in Pflegeheimen in NRW enden am Samstag, 4. Juni, die Maskenpflichten und Abstandsempfehlungen. Das gilt auch für Ungeimpfte. Für Besucher der Einrichtungen werden Regelungen gelockert: Sie brauchen künftig keine FFP2-Maske mehr, sondern nur noch eine einfache medizinische Maske, und diese muss nur noch in Eingangsbereichen und Fluren getragen werden. Außerdem entfällt das „Kurzscreening“, bei dem die Leute nach Erkältungssymptomen befragt und auf Fieber kontrolliert werden. Die Testpflicht bleibt für die Gäste allerdings vorerst bestehen.

Gründe seien die anhaltend sinkende Tendenz bei den Infektionszahlen und die hohen Impfquoten bei Beschäftigten und Bewohnern, heißt es. „Wir sind auf dem richtigen Weg. Daher können wir weitere Öffnungsschritte verantworten“, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch. „Wir müssen aber nach wie vor vorsichtig sein. Und das heißt zum Beispiel auch, Schnelltests weiterhin zu verwenden – besonders im Umgang mit vulnerablen Gruppen. Tests sind weiterhin ein wichtiger Baustein, um Öffnungsschritte ein Stück weit abzusichern und die Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen zu schützen.“

Ausdrücklich stellte das Landesgesundheitsministerium darüber hinaus klar, dass Sommerfeste und gemeinschaftliche Veranstaltungen in den Pflegeeinrichtungen zulässig sind. „Sommerfeste und andere Veranstaltungen wurden von vielen Heimbewohnerinnen und -bewohnern und ihren Angehörigen in den letzten zwei Jahren schmerzlich vermisst. Mir ist wichtig, dass diese Veranstaltungen wieder stattfinden“, so Laumann. „Teilhabe heißt für mich auch, dass das Leben mit diesen vielfältigen Veranstaltungen und Angeboten nun wieder in die Einrichtungen zurückkommt. Diese Veranstaltungen sind nicht nur zulässig, sondern von mir für die Bewohnerinnen und Bewohner gewünscht.“

Die neuen Regeln gelten neben Pflegeheimen auch für Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

(szf)
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