Keine Veränderung Maskenpflicht im NRW-Nahverkehr bleibt bestehen

Düsseldorf · Die Maskenpflicht im öffentlichen NRW-Nahverkehr wird bis kurz vor Beginn der Sommerferien verlängert. Das Gesundheitsministerium verlängerte am Dienstag die bisher geltende Corona-Schutzverordnung ohne Änderungen bis zum 23. Juni.

 Die Maskenpflicht im NRW-Nahverkehr bleibt bestehen.

Die Maskenpflicht im NRW-Nahverkehr bleibt bestehen.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen. Dazu zählen insbesondere Flüchtlingsunterkünfte und Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Die bisherigen Testpflichten gelten auch weiterhin für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen.

Die bisherige Corona-Schutzverordnung läuft am Freitag aus. Die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen beginnen in diesem Jahr am 27. Juni.

(kag/dpa)
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