Herr Minister, wie groß ist die Genugtuung, dass Karl Lauterbach nun doch in Sachen Krankenhausreform auf NRW zugegangen ist?
Minister-Streit um Krankenhäuser Laumann begrüßt Lauterbachs Kursschwenk
Interview | Düsseldorf · Ein Streit zwischen Bundesgesundheitsminister Lauterbach und seinem NRW-Kollegen Laumann scheint beigelegt. NRW kann seine laufende Krankenhausplanung fortführen. An dieser will sich der Bund mit seiner Krankenhausreform orientieren.
Es hatte zuletzt deutlich geknirscht zwischen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und seinem NRW-Kollegen Karl-Josef Laumann (CDU). Der Sozialdemokrat hatte auf einer bemerkenswerten Pressekonferenz in Düsseldorf Laumann geraten, seine bereits laufende Krankenhausplanung einzustellen, weil diese mit der Bundesreform überflüssig sein würden. Laumann reagierte empört und drohte mit Verfassungsklage. Inzwischen hat Lauterbach beigedreht und will die NRW-Planung als Grundlage für die eigene Reform nutzen. Ein Gespräch mit dem NRW-Gesundheitsminister:
Laumann Genugtuung ist das falsche Wort. Ich freue mich. Die Zusammenarbeit mit Herrn Lauterbach war bis zu der etwas ungewöhnlichen Pressekonferenz im Landtag gut und ist es jetzt wieder.
Was war der Auslöser für sein Umdenken? Ihre angedrohte Verfassungsklage?
Laumann Ich glaube, dass der Bund erkannt hat, dass eine komplette Neudefinition der Leistungsgruppen zeitlich nicht geklappt hätte. Zudem hat es sicher auch in der Regierungskommission Stimmen gegeben, die unsere Krankenhausplanung in NRW als ziemlich vernünftig bezeichnet haben. Sie wird ja nicht nur von meinem Ministerium, sondern auch von den Krankenkassen, Krankenhäusern, der Ärzteschaft und den Pflegern mitgetragen. Der Bund will jetzt die von uns definierten 60 Leistungsbereiche zur Grundlage seiner Überlegungen machen. Das begrüße ich sehr.
Heißt das, die NRW-Krankenhausplanung wird dann nach Inkrafttreten der Bundesreform unverändert fortbestehen können oder werden Sie womöglich doch nachjustieren müssen?
Laumann Die Fachleute aus Bund und Ländern beschäftigen sich jetzt noch mit der Ausgestaltung. Das wird man dann sehen müssen. Aber Experten – auch aus der Regierungskommission – haben schon immer gesagt, dass unsere Krankenhausplanung mit der Reform des Bundes kompatibel ist. Die Krankenhausplanung ist nun mal sehr stark Sache der Länder, und das wird inzwischen auch vom Bund so akzeptiert. Es ist gut, dass wir jetzt eine bundesweit einheitliche Leistungsgruppensystematik bekommen, die dann aber vor Ort je nach den Anforderungen der Regionen umgesetzt wird. Im Rheinland mit den zahlreichen Unikliniken sind die Herausforderungen nun mal andere als in Westfalen. Und da kann man nicht einfach eine landesweite Schablone darüberstülpen.
Wie bewerten Sie die Anhebung der Vorhaltekosten auf 60 Prozent?
Laumann Abschließend kann ich das noch nicht beurteilen, aber es ist auf den ersten Blick eine gute Entwicklung, dass die diagnosebezogenen Fallpauschalen künftig der kleinere Teil der laufenden Krankenhausfinanzierung sind. Man wird das jetzt erst einmal für die Krankenhäuser konkret simulieren müssen, um es dann abschließend beurteilen zu können. Schon jetzt kann man aber sagen, dass dieses System die Versorgungsqualität verbessern kann: Mit einer auskömmlichen Finanzierung der Vorhaltekosten müssen kleine Krankenhäuser ohne ausreichende Erfahrungen nicht mehr aufwendige, aber lukrative Eingriffe vornehmen, sondern können dies den darauf spezialisierten Kliniken mit ausreichend Routine, Struktur und Fachpersonal überlassen. Dass die Finanzierung der Vorhaltekosten allerdings kostenneutral funktionieren soll, daran habe ich Zweifel.
Wie weit fortgeschritten ist der Prozess bei der KKH-Planung in NRW derzeit?
Laumann Wir sind mittendrin. Seit Jahresbeginn sitzen die Krankenhäuser mit den Krankenkassen zusammen und schauen, wer demnächst was macht. Das geht noch bis zum 18. Mai. Bislang höre ich von vielen Stellen, dass das konfliktfrei läuft. Das wird natürlich nicht überall so sein, aber dann wird man in einen Dialog eintreten, zunächst mit den Bezirksregierungen. Sollte das ebenfalls nicht zum Ergebnis führen, entscheidet das Ministerium. Ich gehe davon aus, dass wir bis Ende 2024 mit dem Prozess durch sind.