Landtagswahl in NRW Was macht eigentlich der Landeswahlleiter?
Düsseldorf · Die Wahlen in Nordrhein-Westfalen finden 2022 am 15. Mai statt. Doch die Vorbereitungen dafür laufen bereits jetzt auf Hochtouren. Ein wichtiges Amt füllt dabei der Landeswahlleiter aus. Aber was macht der eigentlich genau?
Ohne ihn läuft vor der Wahl zum Landesparlament am 15. Mai in Nordrhein-Westfalen erst einmal gar nichts. Der Landeswahlleiter ist für die Organisation und ordnungsgemäße Durchführung von Landtagswahlen zuständig. Im Vorlauf muss er Landeswahlausschüsse bilden, denen er dann vorsitzt, und Formblätter und Vordrucke für die jeweilige Wahl bestellen.
In NRW hat das Amt seit November 2015 Wolfgang Schellen inne. Der leitende Ministerialrat leitet den Bereich der Abteilung 1 des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW, der sich mit den Themen Verfassung, Wahlen, Datenschutz und Staatsangehörigkeitsrecht befasst.
Schellen wurde von der Landesregierung auf unbestimmte Zeit zum Landeswahlleiter ernannt. Der ehemalige Innenminister des Landes, Ralf Jäger, sagte damals über ihn: „Aus meiner Sicht ist Wolfgang Schellen der Richtige für dieses Amt, weil er ein erfahrener Kenner des Wahlrechts ist“. Jäger schlug Schellen damals bei der Landesregierung vor. Die kommende Wahl ist seine zweite Landtagswahl im Amt. Zuständig ist Schellen darüber hinaus aber auch für Europa- und Bundestagswahlen.
Er fordert die Parteien auf, Landeslisten einzureichen, nimmt diese dann entgegen und prüft sie auf ihre Zulässigkeit vor. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung liegt dann wiederum beim Landeswahlausschuss, dessen Entscheidung der Leiter dann aber nochmals kontrolliert.
Und auch an der Durchführung der Wahl selbst ist der Landeswahlleiter beteiligt. Er muss die Wahl beobachten und für mögliche Rücksprachen anderer Wahlorgane zur Verfügung stehen. Nachdem die Wahllokale schließen trägt er die Ergebnisse der Wahlbezirke zusammen und gibt das vorläufige Stimmenergebnis der Wahl bekannt. Doch für Wolfgang Schellen wird die Wahl nicht am 15. Mai enden. Gemeinsam mit dem Landeswahlausschuss muss er das endgültige Stimmenergebnis feststellen und verkünden.
Danach informiert er die gewählten Kandidaten offiziell, kontrolliert alles nochmals auf seine Rechtmäßigkeit und beruft, wenn nötig, Listennachfolger nach.