Landtagswahl in NRW am 15. Mai So funktioniert die Briefwahl

Düsseldorf · Die Landtagswahl in NRW rückt immer näher. Damit ist es für über 13 Millionen Wahlberechtigte an der Zeit, ihre Stimme abzugeben. Die Briefwahl ist eine Möglichkeit. Wie sie funktioniert und ein Überblick über lokale Bedingungen.

 Millionen Bürger und Bürgerinnen in NRW werden ihre Stimme zur Landtagswahl nicht an der Urne abgeben, sondern per Post.

Millionen Bürger und Bürgerinnen in NRW werden ihre Stimme zur Landtagswahl nicht an der Urne abgeben, sondern per Post.

Foto: Uli Preuss

Die Briefwahl erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Die Corona-Pandemie hat letztes Jahr wahrscheinlich auch einen Beitrag dazu geleistet: Bei der Bundestagswahl 2021 wählte fast die Hälfte (47,3 Prozent) der Wähler und Wählerinnen per Briefwahl. Mit ihr kann schließlich bequem vor dem Wahltag abgestimmt werden. Den Gang zum Wahlbüro inklusive Wartezeiten können Sie sich auf diese Weise sparen. Aber wie genau funktioniert die Briefwahl? Wir stellen Ihnen vier wichtige Schritte vor.

  1. Wahlbenachrichtigung erhalten Drei bis vier Wochen vor der Landtagswahl am 15. Mai erhalten Sie ihre Wahlbenachrichtigung. Mit der Benachrichtigung können Sie aber noch keine Stimme abgeben. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich schnellstmöglich beim Wahlamt des Kreises oder der Stadt melden.
  2. Briefwahl beantragen Auf der Wahlbenachrichtigung kreuzen Sie an, dass Sie per Brief wählen möchten. Entweder geben Sie die Benachrichtigung dann bei ihrer Gemeinde ab oder verschicken diese in einem frankierten Umschlag per Post. Für wen das zu viel Aufwand ist: Bei den meisten Gemeinden kann die Briefwahl bequem online beantragt werden. Die Beantragung der Briefwahl muss bis Freitag, 13. Mai 2022, 18 Uhr, erfolgt sein. Besser wäre es aber, wenn Sie das früher erledigen.
  3. Briefwahlunterlagen erhalten Nach einigen Tagen sollten Sie Post und damit ihren Stimmzettel erhalten. Jetzt können Sie ihre beiden Kreuze setzen. Der Brief enthält außerdem eine eidesstattliche Erklärung, einen Wahlschein sowie einen roten und einen blauen Umschlag. Der Stimmzettel kommt in den blauen Umschlag. Der – zugeklebte – blaue Umschlag und der Wahlschein mit Ihrer eidesstattlichen Erklärung kommen dann in den roten Wahlbriefumschlag.
  4. Wahlbrief versenden Den zugeklebten roten Wahlbriefumschlag sollten Sie rechtzeitig verschicken: Er muss am Wahltag bis spätestens 18 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Die Deutsche Post empfiehlt daher, diesen spätestens 3 Werktage vor der Wahl in einen Briefkasten zu werfen. Innerhalb Deutschlands ist der Versand portofrei.

Lokale Besonderheiten

Sie wünschen sich genauere Informationen zur Briefwahl in ihrer Stadt oder ihrem Kreis? Beim Klick auf einen der folgenden Links können Sie sich genauer zu den Bedingungen in der jeweiligen Stadt informieren.

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