Hacker-Affäre Landtag beschließt Untersuchungsausschuss zu Causa Schulze Föcking

Düsseldorf · Der nordrhein-westfälische Landtag hat einen Untersuchungsausschuss zur Hacker-Affäre um die zurückgetretene Agrarministerin Christina Schulze Föcking und die Rolle der Landesregierung eingesetzt.

 Christina Schulze Föcking (CDU), damalige Umwelt- und Agrarministerin in NRW, bei einer Debatte im April 2018 im Landtag (Archivbild).

Christina Schulze Föcking (CDU), damalige Umwelt- und Agrarministerin in NRW, bei einer Debatte im April 2018 im Landtag (Archivbild).

Foto: dpa/Federico Gambarini

Mit den Stimmen von SPD und Grünen wurde das 13-köpfige Gremium am Mittwoch beschlossen. CDU und FDP enthielten sich, nachdem die Opposition einige Änderungen in der rot-grünen Beschlussvorlage abgelehnt hatte.

SPD und Grüne wollen vor allem beleuchten, ob sich Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) im Umgang mit den Vorwürfen gegen Schulze Föcking (CDU) korrekt verhalten hat. Dabei geht es um einen falschen Hacker-Alarm im Privathaus der Ex-Ministerin und die Auflösung der Stabsstelle für Umweltkriminalität. SPD und Grüne wollen prüfen, ob die Regierung im Fall des Hacker-Alarms die Öffentlichkeit teilweise falsch oder unzureichend informiert habe.

Nach Ansicht von CDU und FDP steht das Thema in keinem Verhältnis zu anderen Untersuchungsausschüssen, die sich etwa mit Terror oder der Kölner Silvesternacht beschäftigt hatten. Für die Grünen geht es um die Glaubwürdigkeit und Integrität der Regierung Laschet.

Ein Untersuchungsausschuss hat gerichtsähnliche Befugnisse, kann Zeugen vernehmen und zur Beweisaufnahme Dokumente anfordern. Er wird eingesetzt, wenn mindestens ein Fünftel der Landtagsabgeordneten dem zustimmen. Das sind mindestens 40 der 199 Abgeordneten. Die SPD erfüllt das Quorum mit ihren 69 Mandaten schon allein.

Derzeit arbeitet im Landtag nur ein U-Ausschuss zum Vorgehen der NRW-Landesregierung und ihrer Sicherheitsbehörden im Fall des islamistischen Attentäters Anis Amri.

(eler/dpa)
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