Nur noch 92 Schüler nötig Landtag beschließt Gesetz gegen Grundschulsterben

Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen stemmt sich mit einem neuen Gesetz gegen das Grundschulsterben. Der Landtag hat mit großer Mehrheit die Mindestgröße für Grundschulen gesenkt. Eine Grundschule muss künftig 92 Schüler haben, um fortbestehen zu dürfen.

 Der Landtag in NRW will nun entschlossen gegen das Grundschulsterben angehen.

Der Landtag in NRW will nun entschlossen gegen das Grundschulsterben angehen.

Foto: dpa, Armin Weigel

Bisher sind es 114. Die einzige Grundschule in einer Gemeinde genießt besonderen Schutz. Für sie gilt eine Mindestzahl von 46 Schülern als Voraussetzung für die Fortführung.

"Mit diesem Gesetz haben wir die Voraussetzungen für die Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots geschaffen", sagte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). SPD, Grüne, CDU und Piraten stimmten mit Ja, nur die FDP lehnte die Gesetzesänderung ab. Sie befürchtet, dass die neue Regelung jahrgangsübergreifenden Unterricht verstärkt und damit zu sinkenden Leistungen der Schüler führt.

Bis 2015/2016 sollen die Klassengrößen stufenweise auf einen Richtwert von 22,5 Kinder sinken - aktuell sind es 24 Schüler. Dafür sollen die Grundschulen zusätzlich 1700 Lehrer erhalten. In den vergangenen 15 Jahren mussten rund 360 Grundschulen in NRW schließen.

(lnw)
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