Corona-Krise Landkreise müssen Quarantäne kontrollieren

Düsseldorf/Berlin · Die NRW-Regierung setzt bei den Regeln für Heimkehrer aus dem Ausland auf Freiwilligkeit.

Die niederländisch-deutsche Grenze bei Kaldenkirchen.

Die niederländisch-deutsche Grenze bei Kaldenkirchen.

Foto: dpa/Oliver Berg

In der Nacht zum Karfreitag ist eine neue Quarantäne-Regelung für Einreisen nach Deutschland in Kraft getreten. Danach muss sich jeder grundsätzlich 14 Tage in seiner Wohnung aufhalten, wenn er mehrere Tage im Ausland war. Er darf auch keinen Besuch empfangen. Die Bundespolizei unterstützt die regionalen Behörden bei der Verteilung von Flyern. Die Verordnung betrifft die Reisenden nicht nur auf dem Land, sondern auch auf dem See- und Luftweg.

Die Bundespolizei hatte bereits Mitte März mit verstärkten Kontrollen an den EU-Binnengrenzen zu Dänemark, Frankreich, Luxemburg der Schweiz und Österreich auf die wachsenden Corona-Gefahren reagiert. Ausgenommen blieben in NRW die Grenzen zu Belgien und den Niederlanden. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage erklärte, sind mit der gezielt für den Osterreiseverkehr erlassenen Verordnung auch im NRW-Grenzraum verstärkte Überwachungen verbunden. Die Bundespolizei nehme hier eine „intensivierte Schleierfahndung“ vor. Ein Sprecher der Bundespolizei wollte aus einsatztaktischen Gründen keine Angaben zur Zahl der zusätzlich in der Corona-Kontrolle tätigen Beamten machen. Es gebe auch keine Übersicht zum Umfang der Kontrollen.

Wie das Innenministerium ergänzend erläuterte, gelten zahlreiche Ausnahmen von den Quarantäne-Vorgaben. Nicht betroffen seien unter anderem Pendler und Geschäftsreisende, Besatzungen von Flugzeugen, Schiffen, Bussen und Bahnen, die beruflich im Ausland waren, sowie alle mit Tätigkeiten im Transport- und Gesundheitswesen, in der Justiz, der Diplomatie, den Parlamenten, Regierungen, Verwaltungen, der Polizei und der Bundeswehr. Auch Saisonarbeitskräfte sind von der Quarantäne-Pflicht nicht erfasst. Wer gegen die Regelungen verstößt, dem drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

Für NRW hat das Gesundheitsministerium eine entsprechende Verordnung herausgegeben. Die Landesregierung setzt dabei vor allem auf Freiwilligkeit und die bei den Landkreisen angesiedelten Gesundheitsämter. Die Rückkehrer sollen sich dort melden und müssen den Behörden auch Auskunft über ihren Gesundheitszustand geben.

Genau das führt zu Kritik der Landtagsopposition. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Josef Neumann, sagte unserer Redaktion: „Was wir jetzt erleben, ist eine viel zu späte Einsicht von Bund und Land – und dann wird die Maßnahme noch nicht einmal konsequent umgesetzt.“ Neumann kritisiert, dass die Verantwortung erneut den ohnehin schon überlasteten Gesundheitsämtern auf der kommunalen Ebene aufgebürdet werde. „Das ist vom Land schlicht unkollegial.“ Eine Klärung, wer in Quarantäne müsse, hätte dem SPD-Politiker zufolge gleich an der Grenze erfolgen müssen. „Stattdessen sollen sich die Menschen selbst bei den Ämtern melden. Das ist ein enormes Risiko: Es wird mit Sicherheit Unvernünftige geben, denen es zu aufwendig ist, zwei Wochen zu Hause bleiben zu müssen.“

Für die Grünen überwiegt dagegen das Positive. Es sei richtig, für einen effektiven Gesundheitheitsschutz zu sorgen und gleichzeitig notwendige Reisen zu ermöglichen, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion. Mehrdad Mostofizadeh. Zugleich fordert er, dass unter anderem durch eine Erhöhung der Testkapazitäten dafür gesorgt werden müsse, dass notwendige Quarantäne-Zeiten zum Beispiel auch bei Pflegekräften verkürzt werden können. „Allein mit einer Isolierungsstrategie werden wir die Epidemie auf Dauer allerdings nicht bekämpfen können“, sagte Mostofizadeh.

Die Niederländer verschärfen ihrerseits die Einreiseregelungen für Deutsche: Die Provinz Limburg untersagte an den Ostertagen Grenzübertritte ohne dringende Gründe. Ausflüge oder Shopping-Touren zählen nicht dazu. Die Regelung gilt bis mindestens Ostermontag.

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