Ärger um Soforthilfe-Rückzahlung NRW setzt Verfahren für Rückzahlungen vorerst aus

Düsseldorf · Die Aufforderung einen Teil oder die komplette Soforthilfe zurückzuzahlen, hatte viele Firmen unerwartet getroffen. Die Landesregierung will nun beim Bund offene Fragen klären – etwa zur Behandlung der Personalkosten.

 Viele Selbstständige konnten die Corona-Soforthilfe beantragen.

Viele Selbstständige konnten die Corona-Soforthilfe beantragen.

Foto: dpa/Robert Michael

Eigentlich sollte die Corona-Soforthilfe von Bund und Land Unternehmern schnell und unbürokratisch 4,5 Milliarden Euro in die Kassen spülen, um ihnen so durch die Pandemie zu helfen. Doch in den vergangenen Tagen hatte sich der Unmut zahlreicher Firmeninhaber Bahn gebrochen. Grund waren Abrechnungen, die das Land zum Ende des Förderzeitraums verschickt hatte. Wer die Hilfen zu unrecht beantragt hatte, etwa weil er sie zur Deckung von Personalkosten benutzt hatte, wurde zu Rückzahlung aufgefordert.

Diese Praxis hat die Landesregierung nun gestoppt. Bei der Abrechnung hätten sich „einige der Abrechnungsvorgaben als problematisch erwiesen“, erklärte das NRW-Wirtschaftsministerium. Der Bund habe nun den Ländern aber die Möglichkeit eröffnet, zum Abrechnungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben. NRW wolle davon Gebrauch machen. Man habe dem Bund offene Punkte mitgeteilt. Bis diese geklärt seien, halte die Landesregierung das Rückmeldeverfahren an.

Nach Angaben von Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) gehe es bei den Fragen an den Bund insbesondere um die Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt werden, sowie die Abrechnung von gestundeten Zahlungen. NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) hatte jüngst im Finanzausschuss die Rückforderungen bis Jahresende verteidigt und sie als zinsloses Darlehen dargestellt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort