Nach Kritik der Großstädte NRW-Landesregierung bessert bei Modellrechnung für Grundsteuer nach
Düsseldorf · Die Kommunen dürfen ab dem kommenden Jahr unterschiedlich hohe Hebesätze für Wohn- und Gewerbe-Immobilien verlangen. Doch laut Städtetag war schon die Musterrechnung des Landes fehlerbehaftet. Nun reagiert der Finanzminister.
Das Land kommt in Sachen Grundsteuer nicht zur Ruhe. Der Vorsitzende des Städtetags, Bochums Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (SPD), hatte dem NRW-Finanzministerium kürzlich vorgeworfen, mit seinen Musterrechnungen zu den aufkommensneutralen Hebesätzen zusätzlich für Verunsicherung gesorgt zu haben. Das Ministerium habe den Städten irreführenden Daten zur Verfügung gestellt; sagte Eiskirch der „WAZ“: „Die Zahlen beruhen auf vorläufigen Daten, die jetzt schon überholt sind. Damit weckt das Land bei den Bürgerinnen und Bürgern völlig falsche Erwartungen.“
Die Landesregierung hatte Ende Juni allen 396 Städten und Gemeinden mitgeteilt, welche Hebesätze sie beschließen müssten, damit sie ab 2025 das gleiche Steuervolumen erzielen wie zum 1. Januar 2024. Weil die vielen erfolgreichen Einsprüche gegen die neue Grundsteuer die Daten laufend veränderten und die meisten Einsprüche bisher noch gar nicht abgearbeitet worden seien, entfernten sich die heute schon falschen Berechnungen der Finanzverwaltung immer weiter von der Wirklichkeit, so Eiskirchs Argumentation.
Dem Land zufolge war ersichtlich, dass einige Werte nur vorläufig gewesen seien. So erklärte eine Sprecherin von NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) auf Anfrage unserer Redaktion, das Land NRW habe als eines der ersten in Deutschland aufkommensneutrale Hebesätze für die Kommunen zur Verfügung gestellt, um frühestmöglich vollständige Transparenz bei der Umsetzung der Grundsteuerreform herzustellen. „Dabei stand von Anfang an fest, dass die Datengrundlage für die Berechnung dieser Referenz-Hebesätze dynamisch ist“, sagte sie. Durch die Abgabe weiterer Feststellungserklärungen sowie durch die Bearbeitung von Einsprüchen verändere sich die Summe aller Grundsteuermessbeträge, weshalb das Land die aufkommensneutralen Hebesätze jetzt aktualisiere. „Diese aktuellen Daten werden den Kommunen ebenfalls im September zur Verfügung gestellt und somit rechtzeitig zum Start der Beratungen über die Höhe der jeweiligen Hebesätze in den Stadträten nach der politischen Sommerpause“, sagte die Sprecherin.
Zusätzlich kündigte das Ministerium ein Rechtsgutachten zur Begründung der differenzierten Hebesätze bei der Grundsteuer an. Dieses werde aktuell erstellt und soll Anfang September den kommunalen Spitzenverbänden zugeleitet werden, so die Sprecherin. „Damit unterstützt das Land die Kommunen weiter bei der rechtssicheren Umsetzung der Grundsteuerreform.“
NRW hatte es den Kommunen eingeräumt, schon ab dem kommenden Jahr unterschiedlich hohe Grundsteuerhebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien zu erheben. Der Grund dafür ist, dass durch das auch in NRW angewandte neue Bundesmodell („Scholz-Modell“) zu einer Lastenverschiebung kommt: Während es für Wohnimmobilien deutlich teurer wird, werden die Nicht-Wohn-Immobilien deutlich entlastet. Durch die Differenzierung könnten die Kommunen diesen Effekt jedoch abwenden, so die Argumentation des Landes und erklärte, dass so die kommunale Selbstverwaltung gestärkt werde. Allerdings haben bereits zahlreiche Kämmerer erklärt, auf diese Möglichkeit aufgrund der Rechtsunsicherheit zu verzichten. Ob ein Rechtsgutachten sie noch umstimmt, ist offen.
„Dass ein differenziertes Hebesatzrecht die kommunale Selbstverwaltung stärkt, ist bisher eine exklusive Erkenntnis des Finanzministeriums“, kritisierte auch der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds NRW, Christof Sommer. „Das Gegenteil ist der Fall, die Stimmung in den Kommunen ist in der Angelegenheit miserabel.“ Das Land hätte das landesweit auftretende Problem mit einer Korrektur der Messzahl lösen können, kritisierte er. „Jetzt aber ist jede einzelne Kommune mit Prozessrisiken und organisatorischem Aufwand konfrontiert. Zudem muss sie regelmäßig im Rat die Konflikte zwischen Gewerbe und privaten Immobilienbesitzern austragen.“