Regeln für kommunale Unternehmen Kritik an rot-grünem Stadtwerke-Gesetz

Düsseldorf (RP). Heute findet im Düsseldorfer Landtag die öffentliche Anhörung zum "Stadtwerke-Gesetz" statt, das die rot-grüne Landesregierung verabschieden will. Die von der schwarz-gelben Vorgängerregierung beschlossenen Beschränkungen für die wirtschaftliche Tätigkeit kommunaler Unternehmen im Paragrafen 107 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung sollen wieder aufgehoben werden. Mittelständische Unternehmen, Verbände und Handwerksinnungen fürchten erhebliche Nachteile durch das Gesetzesvorhaben.

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Foto: ddp

So warnt die Ingenieur-Kammer Bau in ihrer Stellungnahme, die kommunalen Unternehmen würden "privaten Dienstleistern Konkurrenz machen, ohne in gleicher Weise wirtschaftliche Risiken tragen zu müssen". Dietmar Brockes, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, kritisiert, dass sich bereits jetzt Stadtwerke über die Gemeindeordnung hinwegsetzen. So bieten die Niederrheinwerke Privathaushalten Kanalinspektionen und Dichtigkeitsprüfungen an. "Allein in Viersen, Tönisvorst, Schwalmtal und Brüggen bieten 16 mittelständische Unternehmen Dichtigkeitsprüfungen an", sagt Brockes. "Die haben jetzt mit den Niederrheinwerken einen staatlich subventionierten Mitbewerber." Die kommunalen Spitzenverbände und viele CDU-Politiker unterstützen dagegen den Plan der rot-grünen Minderheitsregierung, die Stadtwerke zu stärken.

Das Vorhaben sei kein "Mittelstandsvernichtungsgesetz", betont Reiner Priggen, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag. Ziel sei, den "unfairen Wettbewerb der großen Energieunternehmen mit den Stadtwerken zu beenden".

(RP)
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