Kommentar zur Gerichtsentscheidung im Fall Sami A. Minister Stamp sollte gehen

Düsseldorf/Münster · Der abgeschobene Gefährder Sami A. muss zurück nach Deutschland geholt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden - und damit einen Verdacht gegen NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp erhärtet: Er ignorierte die Justiz nicht versehentlich, sondern missachtete sie bewusst. Ein Skandal.

 Joachim Stamp (FDP) bei einem Pressegespräch zum Fall Sami A. (Archiv).

Joachim Stamp (FDP) bei einem Pressegespräch zum Fall Sami A. (Archiv).

Foto: dpa/Martin Gerten

Freitag, der 13. Juli 2018, verlief für Joachim Stamp, wie das Datum vermuten lässt, schlecht. Der Tag von Sami A.s Abschiebung hat seine politische Laufbahn verändert, womöglich wird er sie vorerst beenden. Gut einen Monat und einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster später hat sich der verheerende Verdacht gegen sein Ministerium zur Wahrheit erhärtet. Stamp ignorierte die Justiz nicht versehentlich, er missachtete sie bewusst. Sein Ministerium wies die Ausländerbehörde in Bochum explizit an, das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nicht über das Datum der Abschiebung zu informieren. Das ist keine Petitesse, nichts, was einem Landesminister für Integration mal passieren kann. Das ist ein handfester Skandal.

In Deutschland entscheidet nicht die Exekutive über die Rechtmäßigkeit ihres Handelns, sondern die Judikative. Wenn ein Regierungsmitglied Zweifel an dieser Trennung hat und sich nicht nur für den besseren Richter hält, sondern auch noch so handelt, dann hat er in dieser Regierung nichts verloren. Nicht das Gericht lässt einen ratlos zurück, sondern das Ministerium; es hat dem Vorwurf in seiner Erklärung nichts zu entgegnen. Der Ministerpräsident sollte eine Entlassung seines Ministers Stamp prüfen.

Lesen Sie hier mehr über den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Mittwoch.

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