Kommentar zum NRW-Polizeigesetz Kleinliches Ringen um Deutungshoheit

In NRW hat die schwarz-gelbe Regierung ihren Entwurf für ein neues Polizeigesetz korrigiert. Die Polizei soll wesentlich mehr Befugnisse bekommen. Das ist gut. Aber der Landtag verliert sich wieder mal im Streit um Kleinigkeiten.

NRW wird ein neues Polizeigesetz bekommen, das die Befugnisse der rund 40.000 Polizisten im Land erheblich erweitert. Das ist gut. Die Professionalität und Brutalität, mit denen Terroristen, aber auch kriminelle Banden und Betrüger zu Werke gehen, hat in den vergangenen Jahren nachweislich zugenommen. Wenn die Polizei die Sicherheit der Bürger trotzdem in gewohntem Umfang sichern soll, muss sie ebenfalls aufrüsten dürfen.

Es gibt triftige Gründe, den Rüstungswettlauf von Sicherheitsbehörden und Verbrechen zu bedauern. Etwa, weil die neuen Befugnisse der Polizei auch wertvolle Bürgerrechte einschränken werden. Aber wer das neue Polizeigesetz mit diesem Gegenargument ablehnt, soll dies bitte auch am Tag des nächsten Terroranschlages so sagen. Erstaunlicher Weise verstummt die Kritik am angeblichen ausufernden Polizeistaat im Angesicht von Terrortoten nämlich stets für ein paar Tage.

Im Landtag dominiert nun das Ringen um die Deutungshoheit in der Frage, ob Innenminister Herbert Reul (CDU) mit der Korrektur seines ursprünglichen Entwurfes eine Niederlage erlitten oder diesen mit der Neuauflage gerettet hat. Kleinlich. Das ist so ziemlich der unwichtigste Aspekt des neuen Polizeigesetzes.

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