Änderung bei der Dichtheitsprüfung NRW-Kabinett beschließt Aus für Kanal-TÜV

Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen ist das letzte Bundesland, in dem die Dichtheitsprüfung noch Pflicht ist.

Kanal-TÜV wird bald abgeschafft
Foto: dpa, Frank Rumpenhorst

Die turnusmäßige Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen soll in Nordrhein-Westfalen noch in diesem Jahr abgeschafft werden. Das Landeskabinett habe bereits einen entsprechenden Verordnungsentwurf verabschiedet, teilte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf mit. Der Landtag muss diesem noch zustimmen.

NRW ist damit das letzte Bundesland, das den Kanal-TÜV, auch Dichtheitsprüfung genannt, weitgehend abschafft. Der Test ist für viele Bürger ein Ärgernis. Er verpflichtet Hausbesitzer und Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten, in regelmäßigen Abständen ihre Abwasserrohre auf undichte Stellen kontrollieren zu lassen. Künftig soll dies nur noch bei Neubauten, wesentlichen Änderungen oder begründeten Verdachtsfällen geschehen. Der Kanal-TÜV betrifft Tausende Menschen, sie müssen pro Prüfung mehrere Hundert Euro zahlen. Die Regelungen für industrielle und gewerbliche Abwasseranlagen sollen unverändert bleiben.

„Die Abschaffung einer turnusmäßigen Dichtheitsprüfung führt zu einer Entlastung der Haushalte“, sagte NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) unserer Redaktion. Sie entbinde die Hausbesitzer aber nicht von ihrer Verantwortung, die Kanäle in Ordnung zu halten. „Begründete Verdachtsfälle verlangen sofortiges Handeln. Wo Kanäle beschädigt sind, müssen sie saniert werden“, so Heinen-Esser. Der Grundwasserschutz stehe außer Zweifel. Hausbesitzer sind dem Ministerium zufolge nach wie vor selbst dafür verantwortlich, dass Boden und Grundwasser durch schadhafte Kanäle nicht belastet werden. Kämen sie dieser Verpflichtung nicht nach, drohe ein Ordnungsgeld.

SPD und Grüne bezweifeln, dass die geplante Neuregelung das Grundwasser noch ausreichend schützt. Norwich Rüße, umweltpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Düsseldorfer Landtag, sprach von einem umweltpolitischen Armutszeugnis. Die Tests seien ohnehin nur alle 30 Jahre vorgeschrieben. Sie verhinderten aber, dass unbemerkt Abwasser in das Grundwasser gelange.

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