Die wichtigsten Fragen und Antworten Kanal-TÜV: Was Eigentümer wissen müssen

Düsseldorf · Eine Gesetzesänderung zur Dichtheitsprüfung für private Abwasserrohre soll im Düsseldorfer Landtag beschlossen werden. Auf Hauseigentümer können enorme Kosten zukommen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Kanal-TÜV.

Ein Gang durch die Abwasser-Kanäle
17 Bilder

Ein Gang durch die Abwasser-Kanäle

17 Bilder
Foto: rpo, Lukas Felden

Eine Gesetzesänderung zur Dichtheitsprüfung für private Abwasserrohre soll im Düsseldorfer Landtag beschlossen werden. Auf Hauseigentümer können enorme Kosten zukommen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Kanal-TÜV.

Was ist eine Dichtheitsprüfung? Nach Paragraf 60 des Wasserhaushaltsgesetzes müssen Abwasseranlagen den Regeln der Technik entsprechen. Bei privaten Gebäuden müssen dies die Eigentümer gewährleisten. Mit der Dichtheitsprüfung kann der technische Nachweis erbracht werden, dass die privaten Abwasseranlagen den Vorschriften entsprechen.

Wie wird geprüft? Es gibt zwei Techniken. Die optische Prüfung wird per Kanal-Kamera durchgeführt, für deren Einsatz in der Regel eine vorherige Reinigung des Kanals notwendig ist. Alternativ kann die Gemeindesatzung aber auch eine Druckprüfung vorschreiben, bei der der Kanal mit Wasser oder Luft gefüllt und ein eventueller Druckabfall gemessen wird. Kritiker behaupten, dass die Druckprüfung neue Schäden verursachen kann.

Warum wird eine Dichtheitsprüfung gefordert? Schätzungen zufolge ist über die Hälfte der Hausanschlüsse an das Abwassernetz undicht. Im nordrhein-westfälischen Lünen wurden zum Beispiel bei der Überprüfung von 4000 Leitungen Defekte an über 3000 Leitungen festgestellt.

Worin besteht der politische Streit? In der Sache wird nicht über die mutmaßlich hohe Schadensquote der Leitungen gestritten, sondern über deren Auswirkung auf die Umwelt. Daraus leiten sich unterschiedliche politische Forderungen ab.

Was kommt auf die Haus- und Wohnungsbesitzer zu? Voraussichtlich wird der Landtag heute Abend einem Gesetzentwurf zustimmen, den SPD und Grüne in der vergangenen Woche mit ihrer Stimmenmehrheit im Umweltausschuss durchgesetzt haben. Der Entwurf sieht vor, dass die Prüfung bei Häusern, die vor 1965 in heutigen Wasserschutzgebieten errichtet wurden, bis Ende 2015 zu erfolgen hat. Jüngere Gebäude in ausgewiesenen Schutzgebieten müssen dem Entwurf zufolge bis Ende 2020 geprüft werden. Außerhalb solcher Gebiete sollen die Städte und Gemeinden die Prüfintervalle dem Entwurf nach selbst festlegen.

Wer ist von der strengen Wasserschutz-Regelung betroffen? In NRW gibt es über 400 Wasserschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 4068 Quadratkilometern. Das entspricht zwölf Prozent der Landesfläche. Ihre Verteilung ist sehr unterschiedlich. In Köln beanspruchen sie zum Beispiel mehr als 50 Prozent des Stadtgebietes, in Düsseldorf bis zu 30 Prozent. Die Stadt Mettmann hingegen hat überhaupt kein Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Dort waren die Hausbesitzer bisher davon ausgegangen, von der Kanalüberprüfungspflicht ausgenommen zu sein.

Wie teuer ist eine Dichtheitsprüfung? Schätzungen gehen von 300 bis 600 Euro pro Einfamilienhaus aus, für größere Häuser mit vielen Leitungsabzweigungen stehen Beträge weit über 1000 Euro im Raum. Die Kosten hängen von der Länge des Rohres vom Haus zum Kanal und der eingesetzten Technik ab. Teuer wird es, wenn Schäden festgestellt werden. Die Reparaturen können mehrere Tausend Euro kosten.

Bekommen Hauseigentümer, die ihre Abwasserrohre sanieren lassen müssen, finanzielle Unterstützung vom Land?

Ja. Die Landesregierung stellt bis zu zehn Millionen Euro aus dem Förderprogramm "Ressourcenschonende Abwasserbeseitigung" für die Sanierung privater Kanäle zur Verfügung. Eine Unterstützung in Härtefällen ist vorgesehen. Zinsverbilligte Darlehen für die Sanierung können bei der NRW-Bank beantragt werden.

Zahlen Versicherungen die Sanierung der Rohre? Nur unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten. Voraussetzung: Die Police beinhaltet solche Leistungen.

Was sollen Immobilienbesitzer jetzt tun? Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, zunächst die gesetzlichen Regelungen inklusive der neuen Vorgaben der Gemeinden abzuwarten. Die Gemeindeverwaltung muss Auskunft erteilen. Betroffene sollten auf einer schriftlichen Auskunft bestehen, für deren Richtigkeit die Gemeinde haften muss.

Um Kosten zu sparen, sollten Betroffene sich mit Nachbarn zusammenschließen und einen Mengenrabatt aushandeln. Eine Liste zertifizierer Anbieter stellt das Landesamt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz zur Verfügung. Vor einem Prüfauftrag sollte in jedem Fall ein verbindliches Kostenangebot vorliegen, das auch die Kosten für die Reinigung und für die Dokumentation berücksichtigt.

(RP/csr/anch)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort