NRW im Kampf gegen Corona Juristen halten Epidemie-Gesetz für verfassungswidrig

Düsseldorf · Juristen sehen im geplanten Epidemie-Gesetz der schwarz-gelben Landesregierung eine Entmachtung des Landtags und Verstöße gegen Grundrechte. Die Opposition fühlt sich überrumpelt.

 In NRW soll ein Epedimie-Gesetz in Kraft treten.

In NRW soll ein Epedimie-Gesetz in Kraft treten.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Rechtswissenschaftler haben gravierende Bedenken gegen das geplante Epidemie-Gesetz der schwarz-gelben Landesregierung. „Ich halte den Gesetzentwurf in der jetzigen Form in einigen Punkten für verfassungswidrig. Eine Reihe der geplanten Bestimmungen greift zu weit in Grundrechte ein und ist zu unbestimmt“, sagte der Staatsrechtler Christoph Degenhart unserer Redaktion. Der Gesetzentwurf sei insgesamt überzogen: „Er beinhaltet ein viel zu weitreichendes Ermessen und erinnert damit an die Notstandsgesetzgebung für den Spannungs- oder den Verteidigungsfall. Das ist unverhältnismäßig“, so der emeritierte Rechtsprofessor und Verfasser staatsrechtlicher Standardwerke. Auch werde das Kollegialprinzip im Landeskabinett aufgehoben. „Der Gesundheitsminister wird zur maßgeblichen Instanz“, sagte Degenhart.