Inklusion Teurer Schulweg für Behinderte

Düsseldorf · Eltern behinderter Kinder müssen in NRW die Fahrtkosten zur Schule zunehmend selbst tragen. Ursache sei, dass die Schulträger in sehr vielen Kommunen nur die Fahrten zu Förderschulen organisierten und bezahlten.

 Rollstuhlfahrer in einer Förderschule. Foto: Jürgen Steinbrücker

Rollstuhlfahrer in einer Förderschule. Foto: Jürgen Steinbrücker

Foto: Steinbrücker, Jürgen

„Wir hören von Problemen, insbesondere in ländlicheren Gebieten wie Bergisches Land, Ostwestfalen-Lippe oder Kreis Mettmann“, sagte Eva-Maria Thoms, Vorsitzende des Behinderten-Vereins mittendrin, unserer Redaktion. Ursache sei, dass die Schulträger in sehr vielen Kommunen nur die Fahrten zu Förderschulen organisieren und bezahlen. Wenn ein Kind mit Handicap aber eine Regelschule besuche, wo es mit anderen Kindern zusammen unterrichtet wird, seien überwiegend die Eltern in der Pflicht. Die Kosten belaufen sich häufig auf mehrere tausend Euro im Jahr. Immer mehr Eltern wünschen sich aber gerade den Besuch einer Regelschule für ihr behindertes Kind.

 Von dieser Ungleichbehandlung sind tausende Eltern in NRW betroffen, wie sich aus der amtlichen Schulstatistik ablesen lässt. Inklusion, also die Teilhabe Behinderter an allen gesellschaftlichen Aktivitäten, ist laut UN-Behindertenrechtskonvention ein Menschenrecht. Dazu zählt auch der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Handicap.

 Werner S. (der vollständige Name liegt unserer Redaktion vor) aus Ostwestfalen-Lippe hat selbst erfahren, wie sich die Fahrtkosten-Regelung in der Praxis auswirkt. Er ist Vater einer inzwischen 12-jährigen Tochter mit Down-Syndrom, die in den ersten Schuljahren eine Förderschule in Lemgo besuchte. Dort gab es einen Extra-Bus, der jeden Förderschüler vor der Haustür abholte und an der Schule absetzte. Für die Eltern war die Beförderung kostenlos, die Organisation übernahm ebenfalls der Schulträger.

 Nach der Grundschule sollte die Tochter zu einer regulären Gesamtschule wechseln. Es handelte sich um eine so genannte Schwerpunktschule, die auch behinderte Kinder aufnimmt. Dem Vater zufolge lag sie nur wenige Kilometer Luftlinie vom Wohnort der Familie S. entfernt. Zu weit für die Tochter, um ihn allein zu bewältigen: „Ein Kind mit Down-Syndrom hat oft eigene Ideen“, so Werner S. Alternativ wäre die Beförderung per Taxi möglich gewesen, der Fahrtkostenzuschuss liege landesweit aber nur bei 13 Cent pro Kilometer, wenn die Eltern den Transport organisieren. Auf seine Familie wären damit Kosten von 2000 bis 3000 Euro im Jahr zugekommen. „An praktischen Dingen entscheidet sich, ob die Inklusion funktioniert“, lautet sein persönliches Fazit. Zusammen mit seiner Frau startet er eine Petition im Landtag.

 Dem NRW-Schulministerium ist das Problem bekannt. Der Schulträger, also meist die Kommunen, und nicht die Landesregierung entscheide über Art und Umfang der Beförderung, hieß es dort auf Anfrage. Es handele sich dabei laut Gesetz um eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe. Bei Förderschulen sei es eher möglich, Schülerspezialverkehre wirtschaftlich verträglich einzurichten, da durch die Konzentration von Schülern mit entsprechender Behinderung auf einen Schulort häufig im Vergleich zur Individualbetreuung kostengünstigere Sammelbeförderungen angeboten werden könnten.

„Ein öffentlich finanzierter Fahrdienst wird laut Verordnung nur in besonderen Einzelfällen genehmigt“, bestätigte auch der Verein mittendrin. Hier prüften die Schulträger in der Tat höchst unterschiedlich streng. „Wir hören fast nie von Problemen aus der Stadt Bonn und der Stadt Aachen. In Köln dagegen gibt es seit 2018 Probleme“, sagte Thoms.

Michael Spörke, Leiter Abteilung Sozialpolitik beim Sozialverband Deutschland (SoVD) in NRW sieht die Ursache für das Problem auch in landespolitischen Fehlentscheidungen: „Die Landesregierung hat  Schwerpunktschulen eingerichtet und begrenzt damit die Inklusion de facto auf weniger Schulen. Dadurch werden die Fahrtwege zu den einzelnen Schulen länger.“ Es dürfe keine Benachteiligung beim Weg zur Schule geben für Schüler mit Behinderungen, die zu einer Regelschule gehen. „Das steht im Widerspruch zum Gedanken der Inklusion.“

(kib)
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