Vereinbarung mit dem Bund NRW verlängert Antragsfrist für Fluthilfe bis 2026

Düsseldorf · Nach der Flutkatastrophe von 2021 konnten viele Menschen einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe stellen. Doch manche streiten noch mit Versicherungen. Nun macht NRW Zugeständnisse.

Flut in NRW: Voher-Nachher-Fotos nach einem Jahr
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Vorher-Nachher-Fotos nach einem Jahr Flutkatastrophe in NRW

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Foto: AP/Michael Probst

Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat einer Vereinbarung mit dem Bund zugestimmt, wonach man drei Jahre länger als geplant Fluthilfen beantragen kann. NRW hatte das über eine Bundesratsinitiative selbst auf den Weg gebracht. Mit dem offiziellen Segen des Kabinetts stehe nun der „Fristverlängerung nichts mehr im Weg“, so Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) zur Deutschen Presse-Agentur.

Anträge für die Wiederaufbauhilfe kann man nun bis zum 30. Juni 2026 stellen. Die Bewilligungsfrist für die Auszahlung der Gelder wurde ebenfalls um drei Jahre verlängert - bis Ende 2030. Scharrenbach betonte, dass zwar sehr viele Bürgerinnen und Bürger bereits Anträge - erfolgreich - gestellt hätten, viele aber noch fehlen. „Weil sie noch mit der Versicherung streiten oder sich einfach noch nicht in der Lage fühlen, sich darum zu kümmern.“ Nun ist mehr Zeit.

Scharrenbach ist nach eigenen Angaben weiter sehr oft in den Flutgebieten. Ihre Beobachtung: „Die sichtbaren Schäden vor Ort werden weniger, aber die seelischen bleiben.“ Vielfach erhalte sie Rückmeldungen von Bürgermeistern, dass Menschen bei starkem Regen lieber zu Hause blieben. Aus Angst, dass ihren Wohnungen oder Häusern etwas passieren könnte.

(peng/dpa)
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